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Forum / Allgemeines

kündigung durch arbeitgeber wegen betriebsaufgabe  

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jane
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20 Jahren  ago  

ich arbeite jetzt schon seit 1998 bei einer luxemburger montage firma. werde nun gekündigt.... wie sind die kündigungsfristen in luxemburg?gibt es auch eine altersstaffelung?abfindung von dem arbeitgeber? was passiert mit meinem urlaub? habe schon eine stelle? soll ich auch eine kündigung rausschicken um die frist zu verkürzen?

Hoffe mir kann einer schnell helfen!

dankeschön


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Frage, ob es Kollektiventlassungen sind; dann wäre ein Sozialplan unter Einschaltung der Gewerkschaften erforderlich http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=210

Ansonsten steht bei fristgemäßer Kündigung eine Abfindung zu (, nach Beschäftigungsdauer, bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei).

Der Urlaub kann während der Kündigungsfrist genommen werden, muss nicht. Müsste dann wohl ausgezahlt werden.

Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, kann er nicht mehr vom Arbeitgeber gekündigt werden. Ihm steht dann auch keine Entschädigung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. (Wenn der neue Arbeitgeber es so furchtbar eilig haben sollte, kann er die Entschädigung ja übernehmen.)


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haha
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20 Jahren  ago  

Hallo. Ich kann dir Antworten auf deine Fragen geben, denn ich arbeite bei einer Luxemburger Gewerkschaft und hab tagtäglich mit dieser Frage zu tun.

Problemstellung: Du wirst nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Jahren gekündigt.

Kündigungsfristen: Betriebszugehörigkeit von weniger als 5 Jahren: 2 Monate Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren: 4 Monate Eine Staffelung nach dem Alter des Arbeitnehmers gibt es nicht. Nur die Betriebszugehörigkeit zählt.

Abfindung: - 5 Jahre: o Euro + 5 Jahre: 1 Monatslohn

Urlaub kann im Kündigungsfall von Arbeitgeber verweigert werden, muss dann am Ende der Kündigungsfrist ausbezahlt werden.

Die Kündigungsfrist darf von dir nicht unterbrochen werden, sonst kann dein Chef dich gerichtlich belangen.

Alles klar? Oder nicht? Tel.: Handy: +352 021 144 190


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richard
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20 Jahren  ago  

hallo haha,

das scheint ja ein "Thema" zu werden. Mir geht es momentan ähnlich. Ende der Arbeit wegen Konkurs. Wie sieht es da genau aus. Rückliegende Gehälter, Urlaub etc. ?Vielen Dank für Antwort


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Wg. ausstehendem Gehalt sollte man wohl Verbindung zur ADEM aufnehmen.


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haha
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20 Jahren  ago  

Hallo richard,

Also: nur Kontakt mit der ADEM (Arbeitsamt) aufzunehmen reicht absolut nicht aus. Im Falle eines Konkurs ist der Arbeitnehmer gehalten, innerhalb der vom Handelsgericht festgelegten Termin, eine Forderungserklärung beim Konkursverwalten abzugeben. Eine Forderungserklärung muss unter Berücksichtigung der im Gesetz vorgesehenen Kriterien aufgestellt und eingereicht werden, sonst ist sie nicht gültig und der Betroffene erhält keinen Cent. Aber das führt nun zu weit, dir die ganze Prozedur in ein paar Zeilen mitzuteilen. Die ADEM kommt nur ganz am Ende der Prozedur ins Spiel, nämlich erst dann wenn die Forderungserklärungen vom Handelgericht angenommen, die zu zahlenden Beträge freigegeben und vom Konkursverwalten an das Arbeitsamt mitgeteilt worden sind. Das Arbeitsamt schaltet dann den "Fonds pour l'Emploi" (Beschäftigungsfonds) ein, der die festgelegte Summe auszahlt. Wichtig: bei einem Konkurs werden nicht die gesamten Kündigungsfristen berücksichtigt. Fragt der Betroffene auch noch Ueberstunden an (was durchaus sein Recht ist), riskiert er, dass seine Auszahlung Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern kann. Deshalb rate ich den Arbeitnehmern im Falle eines Konkurses auf eventuelle Ueberstundenentschädigungen zu verzichten, einfach deshalb, um die Prozedur zu beschleunigen. Nähere Auskünfte erhälst du bei deiner Gewerkschaft, die dir übrigens bei der Ausstellung der Forderungserklärung hilft. Du kannst dich aber auch gerne bei mir melden: 021 144 190