Hallo. Ich kann dir Antworten auf deine Fragen geben, denn ich arbeite bei einer Luxemburger Gewerkschaft und hab tagtäglich mit dieser Frage zu tun.
Problemstellung:
Du wirst nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Jahren gekündigt.
Kündigungsfristen:
Betriebszugehörigkeit von weniger als 5 Jahren: 2 Monate
Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren: 4 Monate
Eine Staffelung nach dem Alter des Arbeitnehmers gibt es nicht. Nur die Betriebszugehörigkeit zählt.
Abfindung:
- 5 Jahre: o Euro
+ 5 Jahre: 1 Monatslohn
Urlaub kann im Kündigungsfall von Arbeitgeber verweigert werden, muss dann am Ende der Kündigungsfrist ausbezahlt werden.
Die Kündigungsfrist darf von dir nicht unterbrochen werden, sonst kann dein Chef dich gerichtlich belangen.
Alles klar? Oder nicht? Tel.: Handy: +352 021 144 190