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Forum / Allgemeines

Kündigung bei Schwerbehinderung  

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Adlerschwinge
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Mein Freund ist anerkannter Schwerbehinderter (Nierentransplantiert) in Deutschland. Antrag in Luxemburg läuft noch. (Dauert wohl länger wie ich das im Forum so gelesen habe) Leider hat er mit seinem Arbeitgeber einige Schwierigkeiten und möchte nun gerne wissen, ob dieser ihm einfach so kündigen kann, oder ist das in Luxemburg durch die Behinderung auch erschwert wie in Deutschland. Wo kann ich solche Sachen (Arbeitsrecht) nachlesen. Vielen Dank schon mal für Eure Mitteilungen.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Da gibt es eine Broschüre (auch mit Adressen!), http://www.info-handicap.lu/emploi/brochde.pdf

Dann muss man sprechen mit ADEM, Services pour travailleurs handicapés, http://www.adem.public.lu/demandeur/servicehandicapes/index.html

Über den Kündigungsschutz besonders geschützter Personengruppen (wie Behinderte) siehe auch 1 Luxemburger Arbeitsrecht, http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html


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toka
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18 Jahren  ago  

Danke für den Link mit der broschüre.


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Jumbo
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18 Jahren  ago  

Also ich rate dir mal schnell die Flügel zu schwingen.Informier dich bei der Gewerkschaft. Wie ich selbst weiß gibt es in Lux. keinen Kündigungsschutz für Behinderte !!!!!! und auch nicht für ältere Arbeitnehmer. Wir sind hier in L und nicht in D. d.h. er ist für den Arbeitgeber "Freiwild" und kann normal gekündigt werden. Gruß Jumbo

Falls jemand etwas anderes weiß, bitte melden. Danke


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

Meffo...... Also das ist toll deine Antwort. Aber wenn ich recht verstehe handelt es sich um einen Grnzgänger. Und da ist die Sachlage anders. Oder??? Deine Hinweise gelten nur für Résidents.... Danke für eine Richtigstellung falls ich falsch verstanden habe.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Situation ist ganz gewiss unübersichtlich.

Aber man doch grundsätzlich wohl Folgendes sagen:

1. Den Antrag auf Invalidenrente muss der Grenzgänger in seinem Wohnland stellen.

2. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis in Luxemburg berufs- oder arbeitsunfähig wird, kann das Luxemburger Reklassierungsverfahren in Anspruch nehmen (solange das Beschäftigungsverhältnis noch gilt!).

Deswegen meine ständige Mahnung, bei voraussichtlich längerer Krankheit unbedingt bei den Luxemburger Stellen vorstellig zu werden und die Perspektiven abzuklären - und nicht abzuwarten, was passiert und ob man evtl. von Luxemburg noch einen Verdienstorden verliehen bekommt oder sonst was.

Bekanntlich sind die Luxemburger Stellen nicht die schnellsten. Das ist angenehm, wennm man was zu zahlen hat. Aber weitaus weniger angenehm, wenn man von ihnen Geld erwartet.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Hinweis: Seminar in der Arbeiterkammer zum Thema:

"Arbeitsunfähigkeit und berufliche Wiedereingliederung", 24.November 2006,

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=agenda&a=2


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke Meffo für die Info.