Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Mein Freund ist anerkannter Schwerbehinderter (Nierentransplantiert) in Deutschland. Antrag in Luxemburg läuft noch. (Dauert wohl länger wie ich das im Forum so gelesen habe) Leider hat er mit seinem Arbeitgeber einige Schwierigkeiten und möchte nun gerne wissen, ob dieser ihm einfach so kündigen kann, oder ist das in Luxemburg durch die Behinderung auch erschwert wie in Deutschland. Wo kann ich solche Sachen (Arbeitsrecht) nachlesen. Vielen Dank schon mal für Eure Mitteilungen.
Da gibt es eine Broschüre (auch mit Adressen!), http://www.info-handicap.lu/emploi/brochde.pdf
Dann muss man sprechen mit ADEM, Services pour travailleurs handicapés, http://www.adem.public.lu/demandeur/servicehandicapes/index.html
Über den Kündigungsschutz besonders geschützter Personengruppen (wie Behinderte) siehe auch 1 Luxemburger Arbeitsrecht, http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html
Also ich rate dir mal schnell die Flügel zu schwingen.Informier dich bei der Gewerkschaft. Wie ich selbst weiß gibt es in Lux. keinen Kündigungsschutz für Behinderte !!!!!! und auch nicht für ältere Arbeitnehmer. Wir sind hier in L und nicht in D. d.h. er ist für den Arbeitgeber "Freiwild" und kann normal gekündigt werden. Gruß Jumbo
Falls jemand etwas anderes weiß, bitte melden. Danke
Die Situation ist ganz gewiss unübersichtlich.
Aber man doch grundsätzlich wohl Folgendes sagen:
1. Den Antrag auf Invalidenrente muss der Grenzgänger in seinem Wohnland stellen.
2. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis in Luxemburg berufs- oder arbeitsunfähig wird, kann das Luxemburger Reklassierungsverfahren in Anspruch nehmen (solange das Beschäftigungsverhältnis noch gilt!).
Deswegen meine ständige Mahnung, bei voraussichtlich längerer Krankheit unbedingt bei den Luxemburger Stellen vorstellig zu werden und die Perspektiven abzuklären - und nicht abzuwarten, was passiert und ob man evtl. von Luxemburg noch einen Verdienstorden verliehen bekommt oder sonst was.
Bekanntlich sind die Luxemburger Stellen nicht die schnellsten. Das ist angenehm, wennm man was zu zahlen hat. Aber weitaus weniger angenehm, wenn man von ihnen Geld erwartet.
Hinweis: Seminar in der Arbeiterkammer zum Thema:
"Arbeitsunfähigkeit und berufliche Wiedereingliederung", 24.November 2006,