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Forum / Allgemeines

Kündigung bei Finanzdienstleister: Modalitäten wie Frist, Freistellung etc. / Englisch  

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eugene
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19 Jahren  ago  

1. Der AG darf (im konkreten Fall) mit zwei Monaten, der AN selbst mit einem Monat Kündigungsfrist aussteigen. Bis wann (abgelaufene Werktage im Monat) kann der AN noch zum Monatsende kündigen, ab wann muss er zum übernächsten Monatsende kündigen? Wird er in diesem Fall automatisch freigestellt? Gibt es ein Recht darauf, was sind die Usancen?

2. Wer kann eine rechtlich einwandfreie Mustervorlage AUF ENGLISCH liefern?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_kundigung_mit_kundigungsfrist.pdf

kann ab 1. oder 15. die Frist gerechnet werden. Das verstehe ich so, dass vor dem 1. zum 31. desselben Monats und vor dem 15. zum 15. des nächsten Monats gekündigt werden kann.

Es gibt kein Anspruch auf Freistellung, sondern nur ein Anspruch auf die nötige Zeit, um sich andernorts vorzustellen.

Unter Modèle-type 4 Démission avec préavis http://www.cepl.lu/ceplweb/F400.htm

findet sich eine Vorlage in Französisch. Auch eine nette Sprache.