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Forum / Allgemeines

Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen  

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Grenzer
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine banale Frage. Wann, und unter welchen Umständen, spricht man in Luxemburg von einer "Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen". Ich bin nicht persönlich betroffen, interessiere mich aber an welchen Punkten der Gesetzgeber diesen Kündigungsgrund fest gemacht hat.

Wenn mir das jemand in ganz normalen Worten erklären kann, wäre das toll. Ein Gesetzestext hilft mir wenig weiter, da der ohnehin im Amtsfranzösisch geschrieben ist.

Gruss, Grenzer


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Grenzer, "Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen" kann angeführt werden als Kündigungsgrund, wenn der Unternehmer einen Arbeitsplatz deswegen streicht, weil er sich für ihn nicht mehr rentiert. Würde derselbe Arbeitsplatz nach der Kündigung durch einen anderen AN besetzt, kann ein solcher Grund nicht vorgelegen haben.


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Grenzer
43 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

Du scheinst da ja mehr zu wissen. Meinst du mit der Besetzung durch einen anderen AN etwa auch einen AN aus dem eigenen Unternehmen? Oder gilt dies nur durch eine evtl. Neubesetzung von aussen?

Das wäre ein feiner, aber nicht unwichtiger Unterschied.

Gruss, Grenzer


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evian
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19 Jahren  ago  

das gilt für eine neubesetzung von aussen, d.h. wenn dein arbeitgeber für DICH einen ersatz neu einstellt. - es wird aber schwierig und kompliziert, wenn dein chef einen kollegen von dir, deine arbeit machen lassen würde, und dann für die arbeit deines kollegen jemanden neu anstellt! bei einer klage ist das schwierig zu beweisen und auch enttäuschend, weil man nicht erwarten kann, dass dieser/dein kollege für dich aussagen wird. man kann bei kündigung aus wirtschaftlichen gründen lediglich die sog. soziale verträglichkeit einer kündigung ins feld führen, aber das ist ein anderes thema. -mero


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

In Guy Castegnaro, "Droit du Travail Luxembourgeois", Éd. Paul Bauler, 2002, S. 66 findet sich ein Passus über "Motifs économiques" für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Der AN muss den AG nach dem Grund für die Kündigung fragen; und dieser muss "réell et sérieux" sein, sondern ist die Kündigung "abusif" und muss entschädigt werden. Nch Castegnaro muss der AG auf Nachfrage des AN nachweisen, auf grund welcher wirtschaftlichen Lage bzw. Strategie der Restrukturierung die Kündigung erforderlich ist und nicht jemand anders aus dem Betrieb gekündigt wird (Qualifikation, soziale Kriterien, Anciennität = Dauer der Betriebszugehörigkeit).

Siehe auch "3.4. La résiliation abusive du contrat de travail par l'employeur", S. 23 in der Broschüre der Handwerkskammer (www.cdm.lu) über den Arbeitsvertrag (Contrat de Travail). [Est abusif et constitue un acte socialement et économiquement anormal, le licenciement qui est contraire à la loi et/ou qui n'est pas fondé sur des motifs réels et sérieux liés à l'aptitude ou à la conduite du salarié ou fondé sur les nécessités du fonctionnement de l'entreprise, de l'établissement ou du service.]