Die Situation ist dadurch trickreich, weil es hierbei sehr stark auf die Einhaltung von bestimmten Feristen und Formalitäten ankommt.
Es wäre daher besser, einen Arbeitsrechtler dazu heranzuziehen.
Grob gesagt jedoch Folgendes:
Wenn der AG nicht antwortet, kann der AN auf Wiedereinstellung klagen oder auf Zahlung von Schadenersatz.
Falls sich der AG standhaft weigert, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, kann man also nur auf einen höheren Betrag an Schadenersatz erwarten.
SDer ist zwar dann in gewissen Grenzen steuerfrei; wenn man davon auch noch den Anwalt zahlen muss, wird dies allerdings nicht mehr ganz so toll (abgesehen von der Frage, einen neuen Arbeitsplatz zu finden).