Ich wohne in D und arbeite seit 3,5 Jahren in L.
Wenn ich meine Stelle in L kündige oder, wie das so schön heißt, meine Kündigung "selbst verschulde", werde ich dann in D für 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt oder bekomme ich gar nichts in D?
Meines Wissens gilt in D immer noch de Sperrfriost-Regelung. Sie wird lediglich in noch verschärftem Maßstabe angewandt. Allerdings sind die Sätze an ALG in D so gering bemessen und bei der derzeitigen Arbeitskage so schwer aus dieser Situation wieder herauszukommen, dass man sich reiflich überlegen sollte, einen Arbeitsplatz von sich aus zu kündigen, ohne einen neuen Vertrag in der Tasche zu haben. Sollte es zur Kündigung gesundheitlich oder familial Gründe geben, so lässt sich vielleicht doch eine andere Lösung finden als selbst zu kündigen!
Prinzipiell besteht für die Beschäftigungszeiten in Luxemburg derselbe Anspruch auf ALG wie für diejenige in Deutschland. Man muss sich diese vom Luxmeburger Arbeitgeber nur bescheinigen lassen und sich diese Zeiten von ADEM auf ein E-Formular umschreiben lassen. Das ist also nicht das Problem. Das Hauptproblem liegtr darin, dass man "freiwillig", d.h. auf eigene Verantwortung und Risiko, in der momentan beschissenen Arbeitsmarktsituation überhaupt die Arbeitslosigkeit auf sich nimmt.