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Forum / Allgemeines

Kündigung  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Ich wohne in D und arbeite seit 3,5 Jahren in L.

Wenn ich meine Stelle in L kündige oder, wie das so schön heißt, meine Kündigung "selbst verschulde", werde ich dann in D für 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt oder bekomme ich gar nichts in D?


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Meines Wissens gilt in D immer noch de Sperrfriost-Regelung. Sie wird lediglich in noch verschärftem Maßstabe angewandt. Allerdings sind die Sätze an ALG in D so gering bemessen und bei der derzeitigen Arbeitskage so schwer aus dieser Situation wieder herauszukommen, dass man sich reiflich überlegen sollte, einen Arbeitsplatz von sich aus zu kündigen, ohne einen neuen Vertrag in der Tasche zu haben. Sollte es zur Kündigung gesundheitlich oder familial Gründe geben, so lässt sich vielleicht doch eine andere Lösung finden als selbst zu kündigen!


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allymc5
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21 Jahren  ago  

Zumal ich mir nicht sicher bin, ob in D überhaupt ein Anspruch auf AL-Geld besteht. schliesslich wurde in den letzten Jahren nicht in das SV-System in D eingezahlt. Sollte man sich vorher unbedingt erkundigen....


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Prinzipiell besteht für die Beschäftigungszeiten in Luxemburg derselbe Anspruch auf ALG wie für diejenige in Deutschland. Man muss sich diese vom Luxmeburger Arbeitgeber nur bescheinigen lassen und sich diese Zeiten von ADEM auf ein E-Formular umschreiben lassen. Das ist also nicht das Problem. Das Hauptproblem liegtr darin, dass man "freiwillig", d.h. auf eigene Verantwortung und Risiko, in der momentan beschissenen Arbeitsmarktsituation überhaupt die Arbeitslosigkeit auf sich nimmt.