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Forum / Allgemeines

Kündigung  

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luci
101 Messages

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17 Jahren  ago  

hallo zusammen, eine frage habe ich. ich deutschland ist es ja so, wenn man anfang des jahres kündigt. und man hat im dezember weihnachtsgeld bekommen, gibt es ein gesetzt das besagt, das man es zurückzahlen muss. vielen dank schon im voraus.


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luci
101 Messages

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17 Jahren  ago  

habe mich nicht richtig ausgedrückt. meine frage ist eigentlich ob man das weihnachtsgeld bei kündigung zurückzahlen muss wie in deutschland.


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butzel1
207 Messages

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17 Jahren  ago  

Normalerweise bezieht sich das Weihnachtsgeld doch auf die im Jahr bspw. 2007 gearbeiteten Monate und nicht auf das darauffolgende Jahr! Also warum sollte man es zurückzahlen müssen. vielmehr müsste man doch wenn man bspw. wenn man von Januar bis bspw. März gearbeitet hat, im Dezember Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld von 3/12 haben. Oder bin ich hier total falsch?


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luci
101 Messages

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17 Jahren  ago  

eigentlich bin ich auch der meinung. aber ich will natürlich sicher sein. weil dies ja in deutschland so ist.


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Spinne
21 Messages

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17 Jahren  ago  

Es gibt auch verschiedene Tarifverträge, die das anders regeln. Bei mir war es so. Habe im Sept. aufgehört in D und danach in L angefangen. Bekam leider kein Weihnachtsgeld mehr in D, auch nicht anteilmässig, weil der Tarifvertrag besagt, dass ich zum 1.12. in Beschäftigung stehen muss. Umgekehrt müsste ich aber auch nix zurückzahlen wenn ich bsp im Jan oder Feb gekündigt hätte. Also ggf abchecken ob ein Tarifvertrag das regelt. LG