hallo zusammen, eine frage habe ich. ich deutschland ist es ja so, wenn man anfang des jahres kündigt. und man hat im dezember weihnachtsgeld bekommen, gibt es ein gesetzt das besagt, das man es zurückzahlen muss. vielen dank schon im voraus.
Normalerweise bezieht sich das Weihnachtsgeld doch auf die im Jahr bspw. 2007 gearbeiteten Monate und nicht auf das darauffolgende Jahr! Also warum sollte man es zurückzahlen müssen. vielmehr müsste man doch wenn man bspw. wenn man von Januar bis bspw. März gearbeitet hat, im Dezember Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld von 3/12 haben. Oder bin ich hier total falsch?
Es gibt auch verschiedene Tarifverträge, die das anders regeln. Bei mir war es so. Habe im Sept. aufgehört in D und danach in L angefangen. Bekam leider kein Weihnachtsgeld mehr in D, auch nicht anteilmässig, weil der Tarifvertrag besagt, dass ich zum 1.12. in Beschäftigung stehen muss. Umgekehrt müsste ich aber auch nix zurückzahlen wenn ich bsp im Jan oder Feb gekündigt hätte. Also ggf abchecken ob ein Tarifvertrag das regelt. LG