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Forum / Allgemeines

Kündigung  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe mal, mir kann jemand weiterhelfen. Ich arbeite seit 8 Jahren in einer Bank und möchte nun kündigen. Laut Kollektivvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Nun meine Fragen: a) kann ich auch zum 15ten eines Monats kündigen? b) was muss ich genau in die Kündigung schreiben? c) gibt es sonst noch etwas was ich beachten muss?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.


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petee01
186 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

-sofern der Kollektivvertrag nichts anderslautendes vorsieht, sollte Kündigung zum 15ten eines Monats auch möglich sein. -Dass Du fristgerecht zum xten des yten Dein Arbeitsvertrag aufkündigst, Grund braucht natürlich keiner darin zu stehen. Ich würde noch in einem kurzen Satz um die zeitnahe Aushändigung der Personalunterlagen und eines Tätigkeitsnachweises, bzw. wenn Euer AG das macht um ein Zeugnis bitten -Auf alle Fälle per Einwurfeinschreiben abschicken, dann gilt die Frist im Zweifelsfall (Rechtsfall) ab dem durch den Postboten angegebenen Datumsvermerk (zumindest ist das in DE so)

Gruß


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Danke für Deine Antwort. Es hat alles geklappt mit meiner Kündigung 🙂

LG