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Forum / Allgemeines

Kündigung  

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HansGans
29 Messages

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19 Jahren  ago  

Guten morgen! Ersteinmal wollte ich Euch sagen, dass dieses Forum wirklich super ist und ich es positiv finde, dass man hier Fragen stellen kann, die auch schnell und gut beantwortet werden! Als Grenzgänger fehlen einem sonst in Lux. immer die entsprechenden Ansprechpartner! Jetzt aber zu meiner heutigen Frage/en: Wie läuft es in Lux. ab, wenn man aufgrund der Diagnose seines Hausarztes und aufgrund eigener Unstimmigkeiten (Mobbing und Ausgrenzung durch Kollegen und den Chef), seine Kündigung einreicht? Bekommt man dann in Lux. und Deutschland Arbeitslosengeld od. wird man mit einer Sperrfrist belegt? Und wird nach der Kündigung und der Beantragung des Arbeitslosengeldes noch ein Dokument vom deutschen/lux. Arbeitsamt beim vorherigen Arbeitgeber angefordert? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Danke


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Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Der Beschäftigte, der selbst die Kündigung einreicht (démission), hat kein Anspruch auf Geldleistungen. Das gilt in L wie in D. Um aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahme zu begründen (fristlose Kündigung aus schwer wiegendem Grund), ist daher dringend anzuraten, sich vorher bei der Arbeitsverwaltung (ADEM), dem Arbeitsgericht und/oder dem Ärztlichen Kontrolldienst der Krankenkasse beraten zu lassen. Es gibnt überigens bei OGBL und LCGB Mobbing-Beratungsstellen!

Ein Anwalt im Arbeits- Sozialrecht wäre vielleicht auch nicht verkehrt. Denn hinterher ist die Beweisfrage sehr schwer zu lösen!