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Forum / Allgemeines

kündigung  

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hanni1
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19 Jahren  ago  

hallo leute, wurde am freitag gekündigt, muß der arbeitgeber bei betriebsgröße ca.50 mitarbeiter auch kündigungsgrund schriftlich mitteilen, möchte eventuell wegen sozialer ungerechtigkeit kündigung anfechten. wer kann mir was darüber erzählen danke für eure meinung


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Vor der Kündigung das Gespräch, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=240

gilt erst ab 150 Mitarbeitern.

siehe auch http://www.itm.public.lu/droit_travail/ fiches_informatives/fiches_informatives_de/index.html

Man muss auch schauen, ob ein Kollektivvertrag existiert, der Zusätzliches zu diesem Thema sagt (z.B. der verlangt, dass zuvor gegenüber dem AN disziplinarische Maßnahmen verhängt worden sind).

In der Regel dürfte zumindest ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen.

Innerhalb eines Monats nach Kündigungszugang kann der gekündigte AN seinen AG per Einschreiben auffordern, den Kündigungsgrund mitzuteilen. Der AG muss binnen 1 Monat darauf antworten, ansonsten ist die Kündigung missbräuchlich.

Nach Ablauf dieser Frist(en) hat der AN 3 Monate Zeit, um gegen die Kündigung anzugehen. (Guy Castegnaro, Droit du Travail, p. 55)

Es wäre mindestens ab Eingang des Begründungsschreibens vom AG zu empfehlen, Kontakt mit Persoalvertretern, Gewerkschaft und/oder Anwalt aufzunehmen.


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hanni1
2 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für deine meinung