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Forum / Allgemeines

Kündigung  

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gaby1
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19 Jahren  ago  

Hallo, Ich wohne seit 1991 in Deutschland und arbeite seit 1984 in einer Firma als Angestellte,meine Frage : falls mein Arbeitgeber mir jetzt kündigen würde, bekomme ich mein Arbeitslosengeld in Luxemburg oder in Deutschland??? Meine Abfindung wird diese in Deutschland besteuert??


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

1.) Sobald drohende Arbeitslosigkeit abzusheen ist, muss ein Grenzgänger sich bei der Agentur für Arbeit melden, die für seinen Wohnsitz zuständig ist. Hierzu benötigt man dann auch eine Bescheinigung des Luxemburger Arbeitgebers über in Luxmeburg zurückgelegte Beschäftigungszeiten. Wenn der Arbeitgeber hier nicht spurt, sollte man sich schnellstens an ADEM wenden.

2.) Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung (und dazu gehören Abfindungen, die aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden) sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Beschäftigungsland zu versteuern. Wenn diese eine gewisse Höchstgrenze nicht überschreiten, sind sie in L in der Regel zwar steuerpflichtig (d.h. unterliegen dem Einkommensteuergesetz, daher auch Prüfung durch Lohnsteuerbüro), aber steuerfrei (d.h. durch den speziellen Freibetrag Lohnsteuer = 0). Ausländische Einkünfte können jedoch im Wohnland (also D) dazu führen, den Steuersatz auf das inländische und das übrige Welteinkommen zu erhöhen, so man welches hat (Progressionsvorbehalt).