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Benzin wird in Luxemburg billiger
Forum / Allgemeines

kündigung?  

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erwin24
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19 Jahren  ago  

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: Ich habe bei einer Firma in Luxemburg einen befristeten Vertrag mit einer Laufzeit von 29 Monaten. Ich habe gehört, nach 24 Monaten wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt. Nun habe ich per Einschreiben einen Brief vom Arbeitgeber bekommen, dass der befristete Vertrag nicht verlängert wird. Ist das nun eine Kündigung und muss ich zum Arbeitsamt mich arbeitslos melden? Was sind die nächsten Schritte die ich gehen muss/soll? Danke für Eure Hilfe!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Frage ist in erster Linie, ob Du konsequent nach Luxemburger Arbeitsrecht verfahren willst - oder noch einmal mit Deinem Arbeitgeber verhandeln. Eine Vertragsbefristung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, und das auch nur für max. 24 Monate. Juristisch gesehen, würde ich Deinen Vertrag als unbefristeten betrachten (hat der AG womöglich nicht gesehen). Das Schreiben Deines AG kann man nicht als Kündigung ansehen, da ein befristeter Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt werden kann, sondern einfach durch Fristablauf erledigt wird. Anscheinend ist nun, wie das Schreiben ausspricht, Dein AG nicht gewillt, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. Also bleibt Dir wohl kaum was anderes übrig, als Dich auf den Standpunkt des geltenden Arbeitsrechts zu stellen und auf Fortsetzung des (unbefristeten) Arbeitsverhältnis zu dringen bzw. zu klagen. Ende vom Lied wird voraussichtlich die Zahlung einer Entschädigung durch den AG sein (aber nur, wenn Du ihm "drohst", auch weiterhin zur Arbeit zu erscheinen!). Wenn Du in D wohnst, musst Du Dich beim dt. Arbeitsamt schon 3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages als demnächst arbeitslos melden. Sonst wird Dir hier von Amts wegen unterstellt, Du seist an keiner Arbeit interessiert! Also: 1. bei der Agentur für Arbeit arbeitslose melden (umgehend!), 2. den AG darauf hinweisen, dass Du in einem (leider Gottes) unbefristeten Arbeitsverhältbnis stehst und dass von Deiner Seite nichts im Wege steht, dieses auch weiterhin fortzusetzen. Ansonsten Bitte um ein Gespräch betr. das "Kündigungsschreiben" (was das soll?! Gründe?!)


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erwin24
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19 Jahren  ago  

Ich sehe das auch so, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will. Allerdings habe ich dann doch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten oder? Ich habe das Schreiben allerdings 6 Wochen vor Vertragsende per Einschreiben erhalten. Andere Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen mit einer Dauer von weniger als 24 Monaten haben ein ähnliches Schreiben allerdings mit der normalen Post, ohne Einschreiben, erhalten. Warum macht der Arbeitgeber das bei mir dann anders? Ich wohne in Deutschland, also muss ich auch dorthin zum Arbeitsamt.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ergänzung: Bitte auf das Einschreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein antworten. Wenn schon mal die höchst formelle Schiene gewählt wurde ...

(Man hat sogar schon von Fällen gehört, dass AG bestritten haben, dass ein bestimmter AN für sie gearbeitet hat, trotz Zeugen!)


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Es ist hier weniger von Bedeutung, was sich der AG dabei denkt (entweder er weiß es nicht beser oder er versucht durch eine Masche über den Tisch zu ziehen). Wichtig ist, als Antwort ein Einschreiben zu senden: 1. Bestätigung, sein Schreiben zu dem und dem Tag erhalten zu haben; 2. Feststellung, dass es sich im vorliegenden Fall um einen unbefristeten Vertrag handelt (Begründung: Vertragsdauer über 24 Monate; außerdem kein besonderer Grund für befristung vorhanden); 3. die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten; damit liegt in keinem falle eine wirksame Kündigung vor; 4. leider müssen Sie auf der Einhaltung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses bestehen, denn a) haben Sie derzeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung; b) drohen Ihnen, wenn Sie die Kündigung akzeptieren, Verlust des ALG in Deutschland. 5. Bestehen Sie auf einem Gespräch, in dem Ihnen der AG erklärt, warum er so vorgeht, wie er vorgegangen ist, warum er die Kündigung für notwendig hält, usw. 6. Arbeitslos würde ich mich in Deutschland sofort und auf jeden fall melden, auchn ohne vollständige Unterlagen, weil Sie sonst Druck vom Amt bekommen. Dazu können Sie Sonderurlaub vom AG beanspruchen. Viel Erfolg! Der Weg ist nicht einfach. Aber wenn Sie sich nicht für Ihre Interessen einsetzen, wer soll es sonst tun? Man kann sich selbstverständlcih hier durch Kollegen, Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt unterstützen lassen.