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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Kreditkartenbetrug?????  

Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Moinmoin, allerseits,

Ich hätte da mal ein Problem für die Fachleute hier.

Ich habe bei einem luxemburgischen Reisebüro(als ich dort noch angestellt war) ein Flugticket für mich ausgestellt. Rechnungsempfäger ist eine Firma in Deutschland,die mich eingeladen hatte. Dies ist in dem Reisebüro bekannt gewesen.

Abflug wäre der 24.08.2007 gewesen.

Nun habe ich, dummerweise erst nach Ablauf der 30-Tagesfrist, bemerkt, dass dieses Reisebüro am 24.06., also 2 Monate vor Abflug, ohne mein Wissen und Einverständnis (keine Rechnung, keine Unterschrift) meine luxemburgische Kreditkarte belastet hat. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass die deutsche Firma die Rechnung nicht bezahlt habe (was sich als richtig herausgestellt hat, Geld ist zurück gegangen) und man sich deshalb meiner Kreditkarte bedient habe (ohne mich zu fragen oder mich zu informieren-das hätte ich ja noch regeln können in diesen 2 Monaten...).

Diese Belastung ging dann übers Limit des Kontos, sodass mittlerweile die Karte gesperrt ist, und diese Sache natürlich meine Bonität arg belastet.

Bei Cetrel sagte man mir, die einzige Möglichkeit, an mein Geld zu kommen, sei es, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Ich halte die Vorgehensweise des Reisebüros für Kreditkartenbetrug-die Kollegin, die dies veranlasst hat, war vorher bei American Express, hat somit zu wissen, das dies zumindest illegal ist.

Wie ist nun das Verfahren in Luxemburg? Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwalt nimmt Ermittlungen auf und wird der Hauptkläger, ich als Nebenkläger, wer trägt welche Kosten??

Oder lässt das Lux-System so etwas gar nicht zu???

Danke für eure Tipps! Christian


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Eine Strafanzeige wg. Betrug ist Sache der Polizei und muss so weit kostenlos sein. (Dass die Strafgesetze von jedem eingehalten werden, ist im öffentlichen Interesse.) Es wäre natürlich gut, wenn Du den Vorwurf auch im Einzelnen belegen bzw. "beweisen" könntest. Das kannst Du aber auch im Gespräch bei der Polizei klären.

Etwas anderes wäre es, wenn Du Schadenersatz geltend machen willst; das wäre Zivilrecht: Da ist ein Anwalt wohl schwer zu vermeiden.