Wichtig ist vor allem, dass ordnungsgemäß und fristgemäß eine Krankmeldung bei Arbeitgeber und Krankenkasse sowie Unfallanzeige bei der gesetzl. Unfallversicherung erfolgt ist!!!
Es ist anzunehmen, dass Du als Arbeiter bei der CMO versichert bist.
Bei einem Arbeiter muss der Arbeitgeber erst einmal dem Beschäftigten das Krankengeld auszahlen (ab dem 1. Tag der Krankheit). Das Unternehmen bekommt das Geld von der Krankenkasse zurück.
Wenn Du zuvor mindestens 6 Monate zusammenhängend sozialversichert warst, besteht der Anspruch auf Krankengeld auch nach Beendigung des Arbeitsvertrags weiter fort (Art. 14 Abs. 5 Sozialgesetzbuch; Unterbrechungen von weniger als 8 Kalendertagen werden dabei nicht mitgerechnet).
Jean-Luc Putz, Luxemburgisches Arbeitsrecht, S. 234
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1476