Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich hatte in einer luxemburgischen Baufirma einen befristeten Arbeitsvertrag bis 1. Dezember 2007. Nun erlitt ich 5 Tage vor Ablauf des Vertrages einen Arbeitsunfall ( längere Zeit krank ). Weiß jemand wie es nun weiter geht, Krankengeld e.t.c. ? Wäre dankbar um Antworten
INFO FLASH
Dreifache (aber minimale) Erhöhung für Diesel und Benzin
Wichtig ist vor allem, dass ordnungsgemäß und fristgemäß eine Krankmeldung bei Arbeitgeber und Krankenkasse sowie Unfallanzeige bei der gesetzl. Unfallversicherung erfolgt ist!!!
Es ist anzunehmen, dass Du als Arbeiter bei der CMO versichert bist. Bei einem Arbeiter muss der Arbeitgeber erst einmal dem Beschäftigten das Krankengeld auszahlen (ab dem 1. Tag der Krankheit). Das Unternehmen bekommt das Geld von der Krankenkasse zurück.
Wenn Du zuvor mindestens 6 Monate zusammenhängend sozialversichert warst, besteht der Anspruch auf Krankengeld auch nach Beendigung des Arbeitsvertrags weiter fort (Art. 14 Abs. 5 Sozialgesetzbuch; Unterbrechungen von weniger als 8 Kalendertagen werden dabei nicht mitgerechnet).
Jean-Luc Putz, Luxemburgisches Arbeitsrecht, S. 234 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1476
Noch was: Du bekommst kein Krankengeld mehr, wenn Du Arbeitslosengeld bekommst.
Da Dein Vertrag zur festgesetzten Frist abläuft, hättest Du Dich schon 3 Monate vor dieser Frist bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen, damit Du aus D Arbeitslosengeld bekommst. (Nur zur Info!)