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Forum / Allgemeines

Krankmeldung. Bis wieviel Uhr ???  

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paul00
37 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

habe eine für mich sehr wichtige Frage zur Krankmeldung bzw. Zeitpunkt des Eingangs der Krankmeldung. Nachdem ich mehrere Wochen krankgeschrieben war, habe ich meine neuen Krankmeldungen jeweils noch am gleichen Tag nach dem Arztbesuch gegen 11 Uhr an meinen Arbeitgeber gefaxt. Nachdem ich die letzte Krankmeldung aufgrund technischer Probleme erst gegen 17 Uhr 45 senden konnte, bin ich nun entlassen worden, mit der Begründung die neue Krankmeldung wurde nicht fristgerecht am gleichen Tag gesendet. Ich konnte zu diesem Thema nur einen Bericht finden, aus dem leider auch nicht genau hervorgeht, ob es eine zeitliche d.h. bis 16 Uhr oder bis 17 Uhr oder bis 18 Uhr am gleichen Tag muss die Krankmeldung eingehen.

Finden konnte ich:

Nach Artikel 35 des abgeänderten Gesetzes vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag ist der Beschäftigte, der aufgrund Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, verpflichtet, am selben Tage, an dem die Verhinderung eintritt, den Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter persönlich oder durch andere Personen, mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Nun meine Frage: Gibt es einen G e s e t z e s t e x t auf den ich mich beziehen kann, wo detailliert eine Uhrzeit angegeben ist ??

Bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar !!

Danke, eure Sabine


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Ein einfacher Anruf hätte genügt. Nicht jeder Angestellter/Arbeitnehmer hat ein Faxgerät! Wichtig ist, dass die Krankmeldung während der Bürozeiten eingeht, oder telefonisch oder schriftlich


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paul00
37 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die Antwort. Aber soory, das ist nicht meine Frage. Klar, ein Anruf hätte genügt, dieser wird aber verleugnet. Also suche ich einen Gesetzestext aus der hervorgeht wann genau zeitlich per Telefax eine neue Krankmeldung eingehen muss.

Gruss

sabine


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

sollte mich wundern, wenn ein Gesetzestext so detailliert waere. Etwas Freiraum muss man ja immer zur "Interpretation" lassen. Hast du vielleicht Zugriff auf Urteile??? Steht vielleicht etwas in deinem Arbeitsvertrag drin, bis wann du dich haettest melden muessen?


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Manni
129 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Sabine,

ich würde mal bei einer Gewerkschaft nachfragen, solche Fälle kennen die da bestimmt. Schlecht, wenn Du kein Mitglied bist, aber eine Auskunft kriegst Du bestimmt.

Gruß Manni