Hallo,
habe eine für mich sehr wichtige Frage zur Krankmeldung bzw. Zeitpunkt des Eingangs der Krankmeldung. Nachdem ich mehrere Wochen krankgeschrieben war, habe ich meine neuen Krankmeldungen jeweils noch am gleichen Tag nach dem Arztbesuch gegen 11 Uhr an meinen Arbeitgeber gefaxt. Nachdem ich die letzte Krankmeldung aufgrund technischer Probleme erst gegen 17 Uhr 45 senden konnte, bin ich nun entlassen worden, mit der Begründung die neue Krankmeldung wurde nicht fristgerecht am gleichen Tag gesendet. Ich konnte zu diesem Thema nur einen Bericht finden, aus dem leider auch nicht genau hervorgeht, ob es eine zeitliche d.h. bis 16 Uhr oder bis 17 Uhr oder bis 18 Uhr am gleichen Tag muss die Krankmeldung eingehen.
Finden konnte ich:
Nach Artikel 35 des abgeänderten Gesetzes vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag ist der Beschäftigte, der aufgrund Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, verpflichtet, am selben Tage, an dem die Verhinderung eintritt, den Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter persönlich oder durch andere Personen, mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Nun meine Frage: Gibt es einen G e s e t z e s t e x t auf den ich mich beziehen kann, wo detailliert eine Uhrzeit angegeben ist ??
Bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar !!
Danke, eure Sabine