Ich muss jedoch bemerken, dass der Ursprung des Problems (wenn es denn ein solches ist) gewiss in der Kommunikation (wenn überhaupt was gesagt wird, und dann unüberlegt) der Luxemburger Stellen liegt.
Auch hier wieder vermutlich ein neues gesetz und keiner weiß Bescheid, wie das umzusetzen ist und wer sich dazu kompetent öffentlich äußern darf.
Es ist einfach keine Art, dass sich offiziell auf ein LuxmeburgerFormular verschanzt wird (mit Hinweis auf Blatt 1, 2 usw.), einfach die Bemerkung angeschlossen wird, für Grenzgänger gilt das genauso.
Aber wie das gelten soll, wenn nicht gesagt wird, wie ein Grenzgänger oder ein dt. Arzt dasselbe Formular bekommen oder benutzen soll ...
Ich würde meinen, das ist bei so vielen Grenzgängern eine leicht vorhersehbare Frage!