logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Krankmeldung bei Luxembourger KK ab 1.5.  

Profilbild von
xxxdragon
16 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Ich habe letzte Woche ein Schreiben bekommenm das man ab 1.5. auch die Krankmeldung bei der Luxemburger Kasse vornehmen muss mit einem gesonderten Formular. Wie komme ich an dieses Formular wenn ich in D zum arzt gehe oder wird auch die dt. Krankmeldung die ich bisher bei der dt. Kasse abgegeben habe akzeptiert ?? Oder muss ich in Zukung immer zu einem Luxemburger Arzt??


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

NAch ANruf bei der Krankenkasse:

Deutsche Krankmeldung wird weiterhin akzeptiert, muß aber Original sein und keine Kopie und auch NICHT per FAX!!!


Profilbild von
hayo
12 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo,

also wie gehabt Original an die Kasse schicken und Kopie bei dem Arbeitgeber abgeben.


Profilbild von
Brandy
45 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Ääääh - dachte (nach Rücksprache mit Kollegen, die bei ihrer dt. KK angerufen haben) man muss jetzt das Orignial statt an die deutsche KK an die Caisse de Maladi schicken?! Sonst hat sich doch nichts geändert.....


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Und genau so ist es auch und zwar für Angestelle auch!!!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Mensch Leute, denkt doch mal logisch. Ihr seid versichert bei der Lux. KK. Also erhält diese auch die krankmeldung. Die dt. KK ist nur "Mittel zum Zweck" ( bitte nicht negativ auslegen), die die Abrechnungsformalitäten macht zwischen dt. Arzt und Lux. KK. Das dürfte doch für ALLE gelten! Viel wichtiger ist, den Arbeitgeber DIREKT zu informieren. Wünsche allen eine gute Gesundheit......


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Ich muss jedoch bemerken, dass der Ursprung des Problems (wenn es denn ein solches ist) gewiss in der Kommunikation (wenn überhaupt was gesagt wird, und dann unüberlegt) der Luxemburger Stellen liegt. Auch hier wieder vermutlich ein neues gesetz und keiner weiß Bescheid, wie das umzusetzen ist und wer sich dazu kompetent öffentlich äußern darf. Es ist einfach keine Art, dass sich offiziell auf ein LuxmeburgerFormular verschanzt wird (mit Hinweis auf Blatt 1, 2 usw.), einfach die Bemerkung angeschlossen wird, für Grenzgänger gilt das genauso. Aber wie das gelten soll, wenn nicht gesagt wird, wie ein Grenzgänger oder ein dt. Arzt dasselbe Formular bekommen oder benutzen soll ... Ich würde meinen, das ist bei so vielen Grenzgängern eine leicht vorhersehbare Frage!