Kann mir jemand sagen, wie das gesetzliche geregelt ist? Wie in D ab dem 3. Tag? Oder bereits ab dem 1. Tag? Kann ein Unternehmen diesbzgl seine "eigene"Regeln aufstellen? Merci für euren Input! Und Grüßle
Die Gesetzeslage ist durch laufende Änderungen etwas unübersichtlich geworen, siehe unseren Beitrag aus dem letzten Jahr
Die Arbeiterkammer informiert – 2/2005, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1043
sowie die darunter angemerkte Änderungsberichtigung durch die Arbeitskammer.
Aktuell ist gewiss http://www.cmep.lu/Info_indiv_CMEP_automne05_ALLEM_WEB1.htm
Soweit ich mitbekommen habe, gab und gibt es zwischen den AG-Verbänden und den Gewerkschaften einen Streit darüber, wie bei 1 Tag Kranksein verfahren werden soll. AG fordern tw. auch in einem solchen Falle ein ärztliches Attest, manche sogar, dass der 1. Tag unbezahlt bleiben soll (sog. Karenztage). Außerdem sollen die Krankheitstage über eine Referenzperiode gezählt und addiert werden, um damit eine Höchstgrenze pro Referenzperiode durchzusetzen.
Es ist gut zu überlegen, wenn man schon ein ärztliches Attest beibringen muss, ob man dann nicht wirklich die volle ärztliche Verschreibungsfrist auch tatsächlich ausnützen sollte. Denn wer trotz Kranksein nur einen einzigen Tag zu Hause bleibt, riskiert zum Schaden den Spott davon zu tragen.