logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Krankmeldung  

Profilbild von
MerciMatz
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Mir wurde von meinem arbeitgeber kurz vor ende der probezeit fristlos während der krankmeldung gekündigt 🙁 . nun such ich einen guten anwalt der sich mit luxemburger recht auskennt wenn möglich im raum saarlouis.und welche kosten kommen da auf mich zu wenns vor gericht geht. also anwaltkosten und gerichtskosten.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Eine rechtzeitige Kündigung während der Probezeit ist immer rechtens, da keine Gründe angegeben werden müssen.... ob während Krankmeldung oder nicht. Pro Monat Probezeit müssen 2 Tage Kündigungsfrist eingehalten werden, d.h. bei einer Probezeit von 6 Monaten muss die Kündigung spätestens 12 Tage vor Ablauf der Probezeit eintrudeln. Dann jedoch ist sie immer rechtlich korrekt.

Wenn diese Bedingungen bei dir zutreffen, kannst du dir den Anwalt gleich sparen.

Sorry


Profilbild von
petee01
186 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Kann mich den Ausführungen von obiwan erstmal nur anschliessen.

Zumal ein Anwalt in DE-SLS Dir nicht viel nützen wird, es sein denn er hätte zufälligerweise eine Zulassung für luxemburger Gerichte.

Würde an Deiner Stelle erst einmal bei der zuständigen Gewerkschaft in LUX nachfragen. Wenn die meinen, es hätte Aussicht auf Erfolg, können die Dir auch einen Anwalt in LUX empfehlen.


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

anwalt in lux: maître malou weirich - gigantisch.

in lux. gehen alle deine kosten (anwalt und gericht) an dich, nicht wie in deutschland. kalkulier das bitte in deine überlegungen mit ein.

um zu wissen, was dich das kostet, ruf am besten bei maître weirich an und frage sie.

soleil


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Kündigungsfristen während der Probezeit, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=534


Profilbild von
MerciMatz
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

da er mir ja eigentlich ohne definitiven grund gekündigt hat müsste er wohl die fristen einhalten oder ? grund war ich bin mittwochs um 11 nach hause gefahren (leider hatte der arzt mittwoch mittags zu)und hab dann den technischen leiter am nächsten tag per sms informiert das ich ne krankmeldung habe.ich war im service beschäftigt also ziemlich selbstständig und durch die satellitenüberwachung die er in den wagen installiert hat konnte er dann sehen wann ich gefahren bin.


Profilbild von
MerciMatz
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

achso mein arbeitsvertrag begann am 21.8.2006 und wenn er die kündigungsfrist ja einhalten muss wäre ja meine probezeit von 6 monaten schon verstrichen oder seh ich das falsch ? außerdem hat er mir mein gehalt für januar und bis zu tag der kündigung am 6.2.2007 noch nicht ausbezahlt


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Falls die Kündigung unwirksam ist, hättest Du die Arbeit wie normal antreten sollen. 1) Du musst bei Krankheit sofort Bescheid geben (telefonisch oder sonstwie). 2) Der Patron muss frist- und formgemäß kündigen, falls nicht eine Kündigung aus schwerwiegendem Grund vorliegt. In letzterem falle mussdr Grund angegeben werden. 3) Wenn nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wird, läuft der Vertrag automatisch als unbefristeter weiter (falls nichts Gegenteiliges vereinbart).

Da es in dieser Situation sehr um die Einhaltung bestimmter Formvorschriften handelt, wäre juristischer Beistand sehr zweckmäßig!

Ich möchte auch noch bemerken, dass Gewerkschaften nicht aus Jux und Tollerei existieren, sonden weil sie in unserer Arbeitswelt unumgänglich sind ...


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Also: Beginn des Arbeitsvertrages: 21.08.2006 Dauer der Probezeit: 6 Monate -> 12 Tage Kündigungsfrist Letzter Tag einer möglichen Kündigung ohne Angabe von Gründen während der Probezeit: 21.08.2006 + 6 Monate = 21.02.2007 - 12 Tage = 09.02.2007 Datum der Kündigung: 06.02.2007 -> alles rechtens!!!! Da macht's wohl keinen Sinn, noch einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn überhaupt, kann man sich die ganze Sache von der Gewerkschaft noch mal gegenrechnen lassen.... leider dürfte das auf das Ergebnis wenig Einfluss haben.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Ich bin mir nicht sicher, ob man im vorliegenden Fall vom 21. des Monats ausgehen kann, und nicht von vollen Monaten oder 2 Wochen. Vielleicht steht auch ein präzises Enddatum der Probezeit im Arbeitsvertrag.