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Forum / Allgemeines

Krankheit - Frührentner  

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ALM
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20 Jahren  ago  

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem, ich bin jetzt seit etwa einem halben Jahr krankgeschrieben. Und habe jetzt gehört, dass mein Arbeitgeber mich nach 26 Wochen Krankheit entlassen kann. Stimmt dass?

Ausserdem habe ich gehört, dass das Krankengeld nur 52 Wochen bezahlt würde, anschliessend würde ich automatisch Frürentner in Lux. Wer kann mir was genaues sagen?

Gruss Helmut


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Meffo
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20 Jahren  ago  

"Automatisch" kann man wohl nicht sagen. Die Idee des neuen Verfahrens ist die: Möglichst rechtzeitig eine Lösung zu finden, die der beruflichen und gesundheitlichen Perspektive des betroffenen gerecht wird. Dabei werden ADEM, Kontrollärztlicher Dienst und Arbeitgeber herangezogen. Aus der Diskussion hier im Forum kann man wohl zwei Dinge herausziehen: 1. das Verfahren ist alles andere als perfekt, zum Teil kennen sich die betroffenen Stellen selbst sich nicht in den einzelnen "Spielzügen" aus; 2. es gibt kann individuelle "Spielvarianten". Man muss gerade als Grenzgänger aufpassen, dass man nicht unter die Räder kommt (ohne Arbeitsvertrag in LU ist man dort ein "Nobody"!). Am besten selbst die Initiative ergreifen! Good luck!


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Nach 26 Wochen erlischt der Kündigungsschutz bei Krankheit und nach 52 Wochen erlischt der Anspruch auf Krankengeld. D.h. man sollte versuchen, daß das Verfahren auf Invaliditätsrente bis dahin abgeschlossen ist.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Na ja, das ist gerade, wovor ich warnen wollte: Man darf die Frage nicht so als Einwegstraße sehen - nach dem Motto: entweder weiterbeschäftigt oder Invalide.

Invalide ist nur, wer zu überhaupt keiner Arbeit mehr zu gebrauchen ist - also ziemlich unwahrscheinlich im Einzelfall.

Das Ziel besteht einfach darin (auch wenn das Verfahren vielleicht irreführend "Invalidenverrentung" oder ähnlich genannt wird), eine der jeweiligen Arbeitseignung passende Arbeitsstelle innerhalb desselben Unternehmens oder anderswo zu finden. Und darauf sollte man sich jetzt wohl einstellen.

Die amtliche Feststellung durch den Arbeitsmediziner kann auch auf Antrag des Beschäftigten stattfinden.


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ALM
66 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Leute,

also richtig verstanden habe ich das noch nicht. Invaliedenrente bekomme ich also nur, wenn ich gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann? Und was ist, wenn ich nach 52 Wochen immer noch krank bin und das Krankengeld eingestellt wird, von wo bekomme ich dan noch Krankengeld ect.?

Helmut


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Also um Klartext zu reden, die Situation bei Berufsunfähigkeit sieht auch in Luxemburg alles andere als rosig aus. Amtlich zuständig für die Feststellung der gesundheitlichen Berufs- bzw. Arbeitsfähigkeit ist der Medizin. Kontrolldienst. Doch dieser ist wohl, wie man hört, weniger als Arzt denn als „Simulanten“-Filtriermaschine tätig. So hat der Ombudsman in seinem jüngsten Bericht Beschwerden über empörende Einzelfälle vorliegen, u.a. eine Frau, die weder stehen noch sitzen kann, aber laut Gutachten arbeitsfähig ist. Es gibt ein mehr oder weniger brauchbares Gesetz dazu, das ein Klassierungsverfahren definiert. Doch was nützt ein solches Gesetz, wenn die Akteure, wie etwa Arbeitgeber oder Amtsärzte, nicht mitspielen? Siehe unsere Beiträge

Berufsunfähig, was dann?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=61

Invalidität: Versuch einer ersten Bilanz, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=433

Beim OGB-L gab es Okt. 2002 eine Broschüre dt.(frz.) dazu.