Also um Klartext zu reden, die Situation bei Berufsunfähigkeit sieht auch in Luxemburg alles andere als rosig aus.
Amtlich zuständig für die Feststellung der gesundheitlichen Berufs- bzw. Arbeitsfähigkeit ist der Medizin. Kontrolldienst. Doch dieser ist wohl, wie man hört, weniger als Arzt denn als „Simulanten“-Filtriermaschine tätig.
So hat der Ombudsman in seinem jüngsten Bericht Beschwerden über empörende Einzelfälle vorliegen, u.a. eine Frau, die weder stehen noch sitzen kann, aber laut Gutachten arbeitsfähig ist.
Es gibt ein mehr oder weniger brauchbares Gesetz dazu, das ein Klassierungsverfahren definiert. Doch was nützt ein solches Gesetz, wenn die Akteure, wie etwa Arbeitgeber oder Amtsärzte, nicht mitspielen?
Siehe unsere Beiträge
Berufsunfähig, was dann?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=61
Invalidität: Versuch einer ersten Bilanz, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=433
Beim OGB-L gab es Okt. 2002 eine Broschüre dt.(frz.) dazu.