ich habe mal wieder eine frage zum thema krankenschein. ich war jetzt längere zeit krankgeschrieben, 3 monate und wurde vom med. dienst wieder für "gesund" und arbeitsfähig empfunden und gehe wieder arbeiten. jetzt meine frage: eine kollegin von mir hat gemeint, wenn man jetzt eine zeitlang, d.h. 2 - 3 wochen wieder arbeiten geht, dann fängt die zeit, in der der arbeitgeber das gehalt weiter zahlt, wieder von vorne anfäng, d.h. der arbeitgeber zahlt dann wieder 3 monate das gehalt. kann mir jemand sagen, ob das stimmt! dankeschön im voraus
Seit 2005 gilt eine Neuregelung:
Der Anspruch auf Krankengeld ist für einen Referenzzeitraum von 104 Wochen auf insgesamt 52 Wochen begrenzt. Berücksichtigt werden hierbei alle Zeiten von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.
Wenn krank – was sich geändert hat, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1016
Das heißt, dass man innerhalb von 104 Wochen nur noch 52 Wochen krank geschrieben sein darf (egal, mit wie viel unterschiedlichen Krankheitsursachen und/oder Unfällen!).
Ich meine, das gilt auch für die Gehaltsfortzahlung bei Angestellten.
Außerdem Achtung: Wenn der Beschäftigte keinen Anspruch mehr auf Krankengeldzahlung besitzt, erlischt automatisch auch der Arbeitsvertrag!
Siehe dazu auch http://www.cmep.lu/deutsch/nouveautes.htm