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Forum / Allgemeines

Krankheit  

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oetzi
21 Messages

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18 Jahren  ago  

ich habe mal wieder eine frage zum thema krankenschein. ich war jetzt längere zeit krankgeschrieben, 3 monate und wurde vom med. dienst wieder für "gesund" und arbeitsfähig empfunden und gehe wieder arbeiten. jetzt meine frage: eine kollegin von mir hat gemeint, wenn man jetzt eine zeitlang, d.h. 2 - 3 wochen wieder arbeiten geht, dann fängt die zeit, in der der arbeitgeber das gehalt weiter zahlt, wieder von vorne anfäng, d.h. der arbeitgeber zahlt dann wieder 3 monate das gehalt. kann mir jemand sagen, ob das stimmt! dankeschön im voraus


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Seit 2005 gilt eine Neuregelung:

Der Anspruch auf Krankengeld ist für einen Referenzzeitraum von 104 Wochen auf insgesamt 52 Wochen begrenzt. Berücksichtigt werden hierbei alle Zeiten von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.

Wenn krank – was sich geändert hat, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1016

Das heißt, dass man innerhalb von 104 Wochen nur noch 52 Wochen krank geschrieben sein darf (egal, mit wie viel unterschiedlichen Krankheitsursachen und/oder Unfällen!).

Ich meine, das gilt auch für die Gehaltsfortzahlung bei Angestellten.

Außerdem Achtung: Wenn der Beschäftigte keinen Anspruch mehr auf Krankengeldzahlung besitzt, erlischt automatisch auch der Arbeitsvertrag!

Siehe dazu auch http://www.cmep.lu/deutsch/nouveautes.htm