Werde demnächst einen Arbeitsstellenwechsel vornehmen (neuer und alter Arbeitgeber in Luxemburg), habe dazwischen aber einen Monat frei. Die Zeit ist kein Resturlaub.Wie ist das jetzt mit meiner Krankenversicherung? Muss ich mich für den Monat arbeistlos melden?
INFO FLASH
5 Cent mehr für den Liter Diesel.
18 Jahren ago
Wenn Du nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, kann Du Arbeitslosengeld in Deinem Wohnland beantragen. Und bist damit auch krankenversichert.
Gleichwohl gibt es bei Deiner bisherigen Krankenkasse eine gewisse Übergangsfrist für laufende Behandlungen.
Weiteres unter "Tipps".