logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel setzt sein Jo-Jo in Luxemburg fort
Forum / Allgemeines

Krankenversicherung - Mutter + Kind  

Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

bisher bin Ich in Lux und meine Frau in D in der gesetzlichen KV. Nun bekommen wir bald Nachwuchs, und meine Frau möchte erst mal nicht mehr arbeiten gehen.

1. Welchen Status wird meine Frau dann bezüglich KV haben a) während Mutterschutz b) während Elternzeit (wie lang ist das; = zeit während der Elterngeld gezahlt wird, sprich 1Jahr?) c) danach Wann muss / kann ich Sie über mich in Lux versichern?

2. Über welche KV kann / muss das Kind laufen?

Danke für eure Hilfe


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

oh je, am besten bei der KV mal anrufen. Ansonsten hatten wir letzte Woche schon mal nen Thread, wo das Kind versichert werden muss, schau mal weiter unten nach.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

1. a +b) Wenn Deine Frau in D bei ihrem AG Erziehungszeit in Anspruch nimmt (max 3 Jahre - hat m.E. nix mit der Zahlung des Elterngeldes zu tun), ist sie für diese Zeit idR in der Gesetzlichen beitragsfrei in D versichert.

c) Wenn sie danach in D über keinerlei eigenes Einkommen verfügt, kann sie normalerweise in der Lux Kasse als Familienmitglied mitversichert werden.

2.) Die Mitversicherung der Kinder in der KV-Lux richtet sich nach den deutschen Bestimmungen. In D ist das Kind in der Regel beim besser verdienenden Elternteil mitzuversichern - eine Wahl hat man hier nicht.. Es ist eine Bestätigung der betreuenden deutschen Kasse erforderlich, dass für das Kind des/der Grenzgängers/Grenzgängerin in D die Vorraussetzungen für die Mitversicherung erfüllt sind. --> Damit kann dann die Mitversicherung in Lux beantragt werden.

Man sollte in jedem Fall mit allen drei betroffenen KV's telefonieren, (KV der Frau in D, KV in Lux, Betreuende KV des Grenzgängers in D) damit keine Lücken in der Versicherung auftreten oder Zuordnungen unklar sind.

Gruss

Martin


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Ergänzung:

für c) gilt sinngemäss das Gleiche wie für 2.) --> wenn die Vorraussetzungen für eine Mitversicherung in der Gesetzlichen KV in D erfüllt sind, (Nachweis über deutsche KV) kann die Mitversicherung bei der KV Lux beantragt werden.

PS: Für Kinder würde ich unbedingt eine Private Kranken-Zusatz-Versicherung empfehlen. Infos hiezu gibt es hier im Forum jede Menge.