Hallo, zum 01.06.2006 bin ich in Luxemburg angestellt.Kann mir jemand Auskunft geben nach welchen Kriterien die luxemburgische Krankenkasse die Familienversicherung prüft. In Deutschland werden ja die Kinder bei dem höher verdienenden Elternteil (Ehegatten) krankenversichert. Wie verhält es sich damit in Luxemburg? Erfolgt bei der Anmeldung der Kinder bei der luxemburgischen Krankenkassen ebenfalls eine Einkommensüberprüfung (wonach die Kinder dann auch familienversichert wären) oder gilt das Wohnsitzprinzip, wonach die Kinder in Deutschland versichert werden müssen und der Versicherungsschutz somit mit dem 31.05.2006 endet? Da meine Frau Beamtin und somit privat versichert ist, müssten die Kinder dann auch rechtzeitg privat versichert werden.
"Der versicherte Grenzgänger und seine Familienangehörigen können unter den gleichen Bedingungen Leistungen im Großherzogtum Luxemburg bekommen, wie sie für Personen gelten, die im Großherzogtum ansässig sind. Für die Bestimmung, ob es sich um einen Familienangehörigen handelt, der Anspruch auf Leistungen hat, ist nur die Gesetzgebung maßgeblich, die von der Krankenkasse des Wohnorts angewendet wird. Zu diesem Zweck stellt die Krankenkasse des Wohnlandes eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass die Familienangehörigen Mitversicherte des Versicherten sind, der in Luxemburg krankenversichert ist."
"Die CMEP und die Grenzgänger", www.cmep.lu
Für jedes mitversicherte Familienmitglied muss eine eigene Karte bestellt werden,
http://www.secu.lu/carte_europenne/CC_DemandeCarteEHIC_01.php
Es kommt darauf an, ob Grenzgängers Kind nach den Bestimmungen von Grenzgängers Wohnland mitversichertes Familienmitglied ist. Das stellt die Kasse in Grenzgängers Wohnland fest.
Dann muss das der Kasse in Grenzgängers Beschäftigungsland gemeldet werden. Dann ist Kind auch hier mitversichert. Die Karten für die Mitversicherten muss das Mitglied selbst anfordern. Für jedes mitversicherte Familienmitglied muss eine eigene Karte bestellt werden.
Das kann zum Beispiel hierüber geschehen (oder per Schneckenpost):
http://www.secu.lu/carte_europenne/CC_DemandeCarteEHIC_01.php
Wenn ich mich nicht irre, ist diese Auskunft zwar richtig, aber vielleicht irreführend. Die über die angegebene Adresse ausgestellte Karte soll ja das gute alte E111 ersetzen, also für die Behandlung in Nicht-Luxemburg verwendet werden von denen, die in Luxemburg versichert sind. Soweit ich mich erinnere, ging es da früher um die klassischen (Urlaubs-)Reisen ins Ausland. Meine Kinder hingegen sind über mich in Luxemburg familienversichert, und haben genauso wie ich von der deutschen Kasse, bei der ich mich registriert habe, eine deutsche Krankenversicherungskarte erhalten. Diese hat den Vorteil, dass die deutschen Arztpraxen die lesen können, und den Leuten fällt normalerweise gar nicht auf, dass es sich um etwas "Besonderes" handelt. (Der Status "SVA" taucht irgendwo auf). Wenn ich es richtig verstehe, müsste man auch mit der obigen Karte behandelt werden, ich vermute aber, dass die Lösung mit der deutschen Karte weniger Probleme macht. Oder irre ich mich da?
Mfg, pbhi.
Es ist richtig, dass die EU-Karte für einen dt. Grenzgänger und seine Mitversicherten in D selbst wenig hilfreich ist. Habe ich wohl vergessen zu erwähnen, weil danach nicht gezielt gefragt worden war.
Die mitzuversichernden Familienmitglieder sollten aber wohl der Luxemburger Kasse gemeldet werden. Dabei kann man natürlich gleich die EU-Karte mitbestellebn,