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Forum / Allgemeines

Krankenversicherung bei eheähnlicher Gemeinschaft  

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19 Jahren  ago  

Hallo! Ich hätte mal eine Frage: Ich selbst arbeite in LU, meine Lebensgefährtin hat in DE einen 400€-Job. Wir haben noch einen Sohn.

Gibt es eine Möglichkeit, die beiden über mich zu versichern? Wir sind nicht verheiratet.

Vielleicht weiß das ja jmd..?

Gruß Christian


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der versicherte Grenzgänger und seine Familienangehörigen

Der versicherte Grenzgänger und seine Familienangehörigen können unter den gleichen Bedingungen Leistungen im Großherzogtum Luxemburg bekommen, wie sie für Personen gelten, die im Großherzogtum ansässig sind.

Für die Bestimmung, ob es sich um einen Familienangehörigen handelt, der Anspruch auf Leistungen hat, ist nur die Gesetzgebung maßgeblich, die von der Krankenkasse des Wohnorts angewendet wird. Zu diesem Zweck stellt die Krankenkasse des Wohnlandes eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass die Familienangehörigen Mitversicherte des Versicherten sind, der in Luxemburg krankenversichert ist.

Die Cmep und die Grenzgänger, http://www.cmep.lu/multilang/brochures/Frontalier_A4_de.pdf


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19 Jahren  ago  

alles schön und gut, aber wenn man nicht verheiratet ist, kann man den Lebenspartner weder in D, noch in L bei sich mit Familien versichern. Allenfalls das Kind, das müsste möglich sein.