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Forum / Allgemeines

Krankenversicherung  

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vancouver89
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21 Jahren  ago  

in 2004 und 2005 werden in Deutschland viele Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen? Zahlt dann die Luxemburger Krankenkasse z.B. die Zahnersatzleistungen, die man von einem deutschen Arzt erhalten hat, bis zu der Höhe, wie die Leistungen in Luxemburg erstattungsfähig wären? Oder sollte man eine private Zusatzversicherung abschliessen?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Wäre eigentich eine gute Fragfe nicht nur für die UCM (www.ucm.lu), sondern auch für die DKV (siehe Banner oben auf der Seite). Dazu will ich nur eine grundsätzliche Überlegung anschließen: Ein Grenzgänger hat doch die Wahl, sich entweder (1) in Luxemburg (gegen Vorkasse) behandeln zu lassen oder (2) in Deutschland und dann mit einem Krankenschein der deutschen Kasse. In Fall (19 wird nach dem Luxemburger Kassentarif abgerechnet, im Fall (2) nach dem der jeweiligen deutschen Kasse. Wenn man den Fall (1) mit Vorkasse wählt, sollte es eigentlich genügen, die Luxemburger Kasse um Erlaubnis für eine "Auslandsbehandlung" anzufragen, um nach Vorausbezahlung die Behandlungskosten beim bisherigen deutschen Zahnarzt erstattet zu bekommen. Bei Zahnersatz ist jedoch sowie schon üblich, dass der Arzt erst einen Kostenvranschlag erstellt, der der Kasse vorgelegt werden muss. Es scheint also unumgänglich, die Luxemburger Kasse einfach konkret zu befragen, ob sie die Behandlung in Deutschland anteilig (wie hoch?) erstattet.