Ich arbeite seit Maerz in Luxembourg und wohne in Deutschland. Jetzt moechte ich nach Frankreich ziehen. Meine Frage zielt nun darauf ab: Ich kann soweit ich weiss in Luxembourg einen Arzt aufsuchen und "dann" in Frankreich im "zukuenftigen" Wohnsitzland. Ist es aber immer noch moeglich in Deutschland zum Arzt zu gehen. Ist hier jemand der mit einer solchen Krankenversicherungs-Situation vertraut ist? Vielen Danke fuer Eure Hilfe. Marina
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Marina,
du kannst weiterhin in De zum Arzt gehen, reichst dann die Rechnung in LU bei der zuständigen CM ein. Die erstattet dann nach luxemburger Regularien. steht auch bei der CMEP auf der Website: http://www.cmep.lu/index_de.php?faq_frontaliers_de_de.php
HTH
Danke Petee fuer Deine Antwort. Ich war auf dem Link der caisse de maladie. Aber ich bin immer noch nicht schlauer hinsichtlich meiner urspruenglichen Frage. Kann ich in Luxembourg arbeiten, in Frankreich wohnen und in Deutschland zum Arzt gehen? Obwohl mein Grenzgaengerformular dann fuer Frankreich gilt? Danke fuer jede weitere Antwort.
Hallo Marina,
Zitat CMEP: Die ordnungsgemäss bezahlten Honoraufstellungen und Rechnungen für Behandlungen, die in einem anderen Land als dem Wohnland verabreicht worden sind, sind an die Krankenkasse für Privatangestellte zu richten.
Dies sagt doch aus, dass Du ausserhalb Deines Wohnlandes zum Arzt darfst. Ist geltendes EU-Recht, soweit ich weiss und sogar in Lux schon umgesetzt.
Um evtl. Fehlbeträge, die dann an Dir hängenbleiben abzufangen, wäre es evtl. zu überlegen noch eine private Zusatzversicherung abzuschliessen; bist dann je nach Versicherung fast wie in DE privatversichert, aber immer noch wesentlich günstiger als in DE die GKV oder PKV.
So hab ich es und auch andere Bekannte und Kollegen die in LUX arbeiten und in DE oder FR wohnen....