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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

krankenversicherung  

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petrik
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22 Jahren  ago  

hallo,

seit anfang diesen jahres arbeite ich in luxemburg und bin seit dem auch hier krankenversichert. vorher war ich in deutschland privat versichert. nun habe ich gehört, dass man eine kontaktkramkenkasse in deutschland braucht. ich weiß nicht genau zu welchem zweck. die debeka, bei der ich vorher war, hat auch mit grenzgöngern keine erfahrung und weiß nicht, wie sie mit mir weiter umzugehen hat.

es wäre schön, wenn mir einer erklären könnte, welche aufgaben und sinn eine kontaktkramkenkasse hat, damit ich mich und meine debeka aufklären kann!

Vielen Dank! Petrik


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Vorschlag: Unter http://www.ccss.lu gehen oder bei der Union der Krankenkassen abklären, ob es eine Abmachung zu Deiner bisgherigen Krankenkasse gibt. Es geht darum, da Du ja swohl im Krankheistfalle in Deutschland versorgt werden möchtest, eine Krankenkasse in Deutschland festzulegen, welche die Abrechnung der Leistungen mit dem deutschen Arzt, Apotheke, Krankenhaus etc. übernimmt und diese der zuständigen Luxemburger Kasse weiterberechnet.


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petrik
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22 Jahren  ago  

hallo hamisso, danke schon mal!. kurze zwischenfrage: was mache ich, wenn es kein abkommen gibt? suche ich mir dann einfach eine andere krankenkasse? nimmt die mich so einfach auf? muss ich bei dieser kasse dann such noch beiträge zahlen? danke petrik


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dirkangela
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22 Jahren  ago  

DU kannst dir eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Egal ob Ikk, BKK, Barmer, Aok, usw. Für die bist du eine Art durchlaufender Posten, die müssen dich eigentlich alle aufnehmen. Beiträge in D mußt du nicht bezahlen, da du die ja in L bezahlst!!!


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petrik
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22 Jahren  ago  

vielen dank!


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Offenbar ein Armutszeugnis für den betreffenden Debeka-Mitarbeiter. Kein Mensch kann alles wissen; aber ein Mitarbeiter sollte wissen, wie er sich organisationsintern das erforderliche Wissen beschaffen kann. Man muss zum Schmied und nicht zum Schmiedchen gehen! Die Frage: Wozu braucht man noch eine deutsche Krankenkasse? ist keineswegs nur akademisch von Interesse. Es droht nämlich eventuelle eine Doppelversicherung, bzw. dass man Beiträge für eine Versicherung zahlt, für die man keine Leistungen beanspruchen kann. Jedenfalls ist man als Versicherungsnehmer gehalten, Änderungen im Vertragsverhältnis umgehend mitzuteilen. Ist denn die Debeka von dem Luxemburger Beschäftigungsverhältnis schon in Kenntnis gesetzt? Man sollte dies ggf. schleunigst und in schriftlicher Form (notfalls Einschreiben mit Rückschein!) tun. Dann ist die Debeka auch gezwungen, sich in der korrekten juristischen Form mit der neu entstandenen Situation auseinanderzusetzen. Es ist wohl davon auszugehen, dass mit dem Luxemburger Arbeitsverhältnis eine entsprechende Sozialversicherungspflicht in Luxemburg und damit die Mitgliedschaft in der entsprechenden Luxemburger Krankenkasse begründet ist. Damit ist es nicht möglich, die Mitgliedschaft bei der Debeka in der bisherigen Form weiterzuführen. Sie könnte vielleicht als „Inkassostelle“ für die Luxemburger Krankenkasse fungieren. Da die Debeka offenbar eine private Krankenversicherung darstellt, wäre mit der UCM (Union des Caisses de Maladie) abzuklären, ob das geht. Vielleicht kann man den Debeka-Vertrag auch in eine Zusatzversicherung umwandeln?


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Siehe auch den Beitrag: Wo krankenversichert?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=43 Zur Auswahl einer passenden deutschen Krankenkasse siehe den Beitrag: Die deutsche Krankenkasse wechseln, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=81


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Meine Anfrage an eine private Krankenkasse ergab folgende E-Mail-Antwort: "Luxemburg hat mit Deutschland ein sogenanntes Grenzgänger-Abkommen. Dies bedeutet: Ein in Luxembourg sozialversicherter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, hat das Recht, den Arzt, bzw. Apotheke, Krankenhaus, Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen. Die entstandenen Kosten übernimmt die luxemburgische Caisse de Maladie nach deutscher Regelung. Der Ablauf ist wie folgt: Der Arbeitgeber in Luxembourg meldet den neuen Arbeitnehmer bei der Caisse de Maladie an. Die Caisse de Maladie sendet ein Anmeldeformular E106 an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer meldet sich mit dem ausgefüllten Formular bei einer Krankenkasse seiner Wahl in Deutschland an. (Auch Betriebskrankenkasse) Der Arbeitnehmer ist somit über Deutschland in der lux. Krankenkasse angemeldet. Deutsche Rechnungen werden über die Krankenkasse Deutschland abgerechnet. Die anschliessend mit der luxemburgischen Kasse abrechnet. Rechnungen, in Luxemburg entstanden sind, werden direkt über die Caisse de Maladie abgerechnet. mit freundlichen Grüssen / kind regards Andrea Welsch Sekretariat der Geschäftsleitung DKV Luxembourg S.A. 43, av. J-F Kennedy L-1855 Luxembourg Tel: ++352 42 64 64 - 216 Fax: ++352 42 64 64 -416 www.dkv.lu