Ich habe damals in Köln gearbeitet und dort auch in eine Betriebskrankenkasse gewechselt, da diese günstiger war. Nun wollte ich nachdem ich hier in Luxemburg wieder seit über 2 Jahren tätig bin zurück zur Barmer wechseln, da diese Betriebskrankenkasse in Hamburg sitzt und man keinen Ansprechpartner hat. Die Barmer gibt mir aber die Auskunft das man die deutsche Krankenkasse nicht mehr wechseln kann wenn man in Luxemburg tätig ist, erst wenn man wieder nach Deutschland arbeiten geht und dann die alte Krankenkasse wechselt. Wäre sehr froh wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, Danke 😉
öh?
nonsense, nach meinem wissen wirst du hier in luxemburg bei der sécurité sociale angemeldet. diese wiederum bringt dich bei der cmep unter (ich gehe davon aus, dass du angestellte bist?). und um dann auch in deutschland leistungen empfangen zu können, musst du dich bei einer deutschen krankenkasse, die grenzgänger betreut (barmer oder aok beispielsweise) mit einem speziellen formular anmelden.
soleil
" IM LAND DES WOHNORTS Um in den Genuss von Sachleistungen an seinem Wohnort zu kommen, muss der Grenzgänger sich bei einem Versicherungsträger seiner Wahl (Krankenkasse) einschreiben lassen, indem er eine Bescheinigung vorlegt, die von der Arbeiterkrankenkasse ausgestellt wird und seinen Anspruch auf Sachleistungen bestätigt. Diese Bescheinigung (E 106 für Deutschland und Frankreich, BL1 für Belgien) kann aber erst dann angefordert werden, wenn die Versicherungsbestätigung seitens des Centre Commun de la Sécurité Sociale zugestellt wurde.
Falls der Versicherte aus der Krankenkasse austritt oder falls das Anrecht auf Sachleistungen erlischt, wird der aushelfende Träger am Wohnort von Amts wegen informiert."
http://www.cmo.lu/mmp/online/website/contenu/frontalier/10_FR.html
http://www.cmo.lu/mmp/online/website/contenu/frontalier/10_FR.html
Ja bin als Angestellte hier in Luxemburg und eine Krankenkasse hab ich auch in Deutschland die heisst BKK und ich möchte aber gerne in eine andere wechseln und das soll laut Barmer nicht klappen.
Würde das denn bedeuten wenn ich eine neue E106 beantragen würde, das ich dann die Kasse auch in Deutschland wechseln könnte ???
Das Problem liegt ja offensichtlich bei der Barmer und nicht bei der Luxemburger Kasse. Vermutlich ist der Sachbearbeiter ungenügend informiert; oder die Barmer möchte Grenzgänger abwimmeln, weil sie nichts daran verdient.
Man kann nun versuchen, die Barmer zu ihrem Glück bzw. einem neuen Kunden zu zwingen.
So verlockend dies auch ist... Aber wie sieht es dann hinterher mit dem Service aus? Der einfachste Weg ist gewiss, sich eine andere Kasse in D zu suchen.
Das mit em "Wecshel" der dt. Krankenkasse haut m.E. schon deswegen nich hin, weil ja mit der Anmeldung zur Luxemburger Pflichtversicherung die Mitgliedschaft bei der BKK erlischt bzw. gekündigt werden muss. Also: Man muss der BKK nur formgerecht mitteilen, dass die Krankenversicherung aufgrund der Beschäftigung in L besteht. Damit ist die Mitgliedschaft beendet (wenn sie nicht ausdrücklich fortgesetzt wird).
Hallo, bist du schon als Grenzgänger bei der BKK angemeldet? Wenn ja, kannst du bei der CM in Luxemburg ein neues E 106 anfordern - du kannst als Begründung ruhig den Kassenwechsel in Deutschland angeben - und dieses dann bei der Barmer oder AOK oder...abgeben. Die Abmeldung bei der BKK erfolgt automatisch durch CM.
Wenn du noch bisher kein Grenzgänger in Deutschland bist, dann einfach das E106 anfordern und bei Kasse deiner Wahl abgeben.