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Forum / Allgemeines

Krankenkassenwechsel  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit in Lux angestellt, werde aber demnächst wieder in Deutschland arbeiten. Kann mir jemand sagen, ob ich in Deutschland meine Krankenkasse frei wählen kann? Oder muss ich zurück zu der Kasse, bei der ich früher Mitglied war?

Danke!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Das hängt wohl davon ab, ob der frühere Vertrag beendet wurde oder nur ruht. Jeder kann in DE die Kasse frei wählen - er muss nur die vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Und beim Wechsel des Arbeitgebers ist immer ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Ohne irgendwelche Kündigungsfristen, ähnlich einer Autoversicherung bei Fahrzeugwechsel.


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bambi
308 Messages

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20 Jahren  ago  

Die BARMER hatte mir seinerzeit geschrieben: „Bei Ende Ihrer Mitgliedschaft ohne Kündigung: Möchten Sie sich innerhalb von 18 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft wieder als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, so ist dies nur bei der BARMER möglich. Die BARMER wird dann kraft Gesetzes zuständig.“ Dies war 30.11.2002. Ich weiß nicht, ob dies ein Trick darstellt und/oder auch heute noch geltendes Recht ist.


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

DAS IST NICHT RECHTENS!!! Frei krankenkassenwahl beim Wechsel des Arbeitgebers gilt!


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

aber man ist 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden, d.h. wenn in dieser Zeit ein AG-Wechsel stattfindet, bleibt die alte KK zurständig.


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Das stümmt, ich vergaß diese Klausel


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Didi43
38 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo, Grenzgänger sind nicht mehr in Deutschland versichert.Diese dient nur noch als Abrechnungskasse.Kündigungsfristen gibt es auch nicht für Grenzgänger. Besorge die ein E 106 in Luxemburg und du kannst dich überall anmelden.

Eine Deutsche Krankenkasse kann mann mit Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist wechseln. Muss dann aber 18 Monate bei der Kasse bleiben. Beim Arbeitgeberwechsel innerhalb der Bindungsfrist muss die Kasse beibehalten werden. Such dir eine günstige schuldenfreie Kasse aus. z.B. Bahn-Bkk