Hallero, ich bin Luxemburger und arbeite auch in Luxemburg. Wohnen tue ich in Deutschand und habe in Deutschland meinen ersten Wohnsitz sowie inLuxemburg meinen ersten Wohnsitz gemeldet. Ich wollte nun von der CDMD das Formular E 106 ausgestellt bekommen um mich in Deutschland bei einer Abrechnungskasse anzumelden. Dies wurde mir von der CDMD verweigert, weil ich meinen ersten Wohnsitz in Luxemburg gemeldet habe. Wo finde ich was darüber, das die CDMD dazu verpflichtet ist????
20 Jahren ago
Hallo, bin in einem ähnlichen Fall ( 2 x Erstwohnsitz ), aber nur deshalb, weil es anscheinend in Deutschland nicht möglich ist "nur" einen Zweitwohnsitz zu haben. Umgekehrt funktionnierts aber (soweit ich weiss). Also du musst konsequent sein und entweder damit leben, dass du ganz normal wie alle Luxemburger in Luxemburg abrechnest, oder du musst deinen Wohnsitz in Luxemburg als Zweitwohnsitz ("résidence secondaire") anmelden...