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Forum / Allgemeines

KrAnkenkasse T106  

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21 Jahren  ago  

Der Fall: Ich hatte .Arbeitsunfall vor 4tagen.Krrankenkasse ist der Meinung ,ich wäre seid .1.1.04 nicht mehr versichert.Habe aber nichts davon gewusst,das ich T106 jedes jahr erneuern soll


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Die Krankenkassen machen es sich in letzter zeit sehr leicht mit Aussagen, die den einfachen Kunden oft in Panik geraten lassen können. Wenn eine soziale Pflichtversicherung bestanden hat, sollte auch eine Krankenversicherung gegeben sein. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, zur Sozialversicherung anzumelden. Die Frage ist aber, bei welcher Kasse besteht die Pflichtversicherung? In L oder D? Vermutlich spielt hier in diesem Fall bei einem Arbeitsunfall auch die Unfallversicherung eine Rolle. Suchen Sie Ihre Unterlagen über die letzte Anmeldung zur Sozialversicherung heraus und sprechen Sie oder vielleicht noch besser, senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein, um die Sache zu klären.


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Mexi
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21 Jahren  ago  

Hallo Hercules,

hast du vielleicht den AG gewechselt oder sich sonst was in deinem Beschäftigungsverhältnis geändert? Wenn ja, hat dich die lux. KK bei der deutschen Betreuenden KK abgemeldet und du musst selbst dafür sorgen, dass du das Formular E 106 (nicht T 106) nochmal von der lux. KK bekommst und das an die deutsche gesetzliche KK senden, damit du weiterhin von dieser betreut werden kannst. Die Abmeldung bei der deutschen Kasse geschieht automatisch von der luxemb. KK, nicht jedoch die Anmeldung. Normalerweise muss das Formular nicht jedes Jahr erneuert werden, sondern bleibt solange gültig, wie sich nichts im Beschäftigungsverhältnis ändert.


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21 Jahren  ago  

Ich war das gesammte jahr03 ohne probleme bei GEK (deutsche KK),Versichert. Habe 6 Wochen vor ablauf kk Karte, Kasse drauf hingewiesen.Antwort .Neue karte kommt mitte Dez, Automatisch.14 tg Vor ablauf karte; nochmals drauf hingewiesen.Antwort .7Arbeitstage.Vor 2 Tagen Nachgefragt,Wegen dringlichkeit(Unfall).Antwort:Sie sind seid 1.1.04 nicht mehr versichert,bei uns:Nach lösung gefragt:Antwort:Neues T 106,Dann wieder versichert.Irgendwie alles sonderbar.Ich denke wenn ich rechnung von kranken haus bekomme,Schock fürs leben.Tschudigung wenn fehler. Muss alles mit link schreiben.Rechter arm gibs.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Man muss schon kerngesund sein, um heutzutage mit den deutschen Krankenkassen klar zu kommen. Aber man sollte sich hier nicht so schnell ins Bockhorn jagen lassen. Was mich im vorliegenden Falle ziemlich irritiert, ist der Anschein, als ob hier Grundsätzliches ungeklärt wäre. Darunter verstehe ich die folgenden Fragen: 1.) Liegt ein Arbeitsvertrag vor? Ist er noch gültig? 2.) Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer (oder dieser sich selbst) zur Sozialversicherung angemeldet? 3.) Wo hat der Arbeitgeber angemeldet (in L oder D)? 4.) Wurden Sozialbeiträge abgeführt? 5.) Hat der Arbeitgeber im „richtigen“ Land angemeldet?

Wenn man dies grundsätzlichen Fragen beantworten kann, sollte man auch wissen, welche Krankenkasse zuständig ist bzw. ob noch ein Versicherungsverhältnis besteht.

Folgende Ungereimtheit in den persönlichen Angaben: E 106 ist ein Formular für Grenzgänger. Wer jedoch in D wohnt und arbeitet, ist kein Grenzgänger, sondern müsste eigentlich auch in D versichert sein (der Sitz der Firma tut hierbei nichts zur Sache!). Ich kann mir nämlich aus geografischen Gründen schlecht vorstellen, dass man als Binnenschiffer in den Grenzen von Luxemburg arbeiten kann.

Andererseits sehe ich keine allzu große Gefahr, dass der Arbeitnehmer in dem vorliegende Fall auf den Krankheitskosten sitzen bleiben kann: Wenn wirklich ein Pflichtversicherungsverhältnis zu der zuständigen Luxemburger Kasse gegeben ist, so kann man die Rechnung an diese direkt weiterreichen bzw. weiterreichen lassen. Der Ärger mit der deutschen Abrechnungskasse ist dann „nur“ ein bürokratisches Ärgernis.

Wenn es sich aber im vorliegenden Fall um einen Arbeitsunfall handelt, sollte man ihn auch an die gesetzlich zuständige Unfallversicherung melden!


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21 Jahren  ago  

Zu den Fragen 1-5: 1=Ja 2=Ja 3=Lux 4= Lux 5=Ja, Im Jahr 2003 hat die Krankenkasse in GER alle leistungen erbracht,die deutsche KK Hat mir nun mitgeteilt,das ich nicht mehr Versichert sei,da mein Krankenkarte ab 1.1.04,abgelaufen sei.


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21 Jahren  ago  

Hallo Hercules, auch meine dt. Abrechnungskasse ist die GEK Trier. Bei mir gab es auch immer Probleme mit den Rechnungen meiner mitversicherten Familienangehörigen. Grund: meine Frau war bis vor einigen Jahren selbst bei der GEK versichert - danach privat versichert. Grenzgänger werden bei der GEK Trier manuell geführt. Die Rechnungen gehen aber bei der GEK in der Zentrale ein. Wenn dort jetzt jemand im Computer unter dem Namen nachschaut erscheint der Hinweis "Versicherung erloschen". Auch als eine Rechnung direkt an die GS Trier geschickt wurde passierte am Anfang dasselbe. Mittlerweile sind wir anscheinend bekannt. Ich würde persönlich auf die GS Trier gehen und mir die Akte mit der Mitteilung der lux. Caisse de Maladie über das Erlöschen der Versicherung zeigen lassen. Wenn alles nichts hilft, dann reiche die Rechnung in Lux. ein und wechsel die dt. Abrechnungskasse. Gruß Limbo


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Ich würde ebenfalls empfehlen, mit der Luxemburger Kasse direkt Kontakt aufzunehmen und ggf. in Deutschland die Kasse wechseln.


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21 Jahren  ago  

Vielen Dank an alle. Hab sehr wahrscheinlich gans schön genervrt.Bin und war aber einem nervenzusammenbruch nahe.Bin jetzt etwas ruhiger.ALSO VIELEN DANK NOCHMAL !!!!!!


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Keine Ursache! Wir kennen wohl alle die Situation, wo man am Schlater steht und an der Vernünftigkeit der Welt zweifelt. Habe gerade in der "taz" gelesen, dass in Österreich ein 93-jähriger zur Armee eingezogen wurde. Als sein Sohn zur Behörde ging und reklamierte, wurde nur gefragt, ob denn sein Vater schon mal gedient habe. ja, und zwar bei der deutschen Wermacht. Daraufhin wure die Einberufung fallen gelassen. Das ist Behördenlogik. Man muss nicht denken, dass eine Bürokratie den Menschen sieht. Sie sieht nur wie ein Computer den nächsten Progammschritt im Verfahren. Und wehe, man gerät in das falsche "Waschprogramm"!