Wenn ich den Arbeitgeber in Luxemburg wechsle müsste doch die deutsche Krankenkasse immer diesselbe bleiben, oder muss ich der auch mitteilen das ich gewechselt habe??
wie meffo schon sagte, solange man in derselben lux. kasse bleibt (z.b. cmep oder cmo), ist es fuer die deutsche kasse, die ja sowieso nur eine art "statthalter" darstellt (man bezahlt ja als grenzgaenger nicht in die deutsche kasse), voellig egal, wer der arbeitgeber ist, da sie ja nicht mit dem arbeitgeber, sondern mitr der lux. kasse abrechnet
Vorsicht: Die Luxembourger Kasse meldet unverzüglich bei der deutschen Kasse ab! Solange man nicht den neuen E 106 wieder bei der dt. Kasse vorlegt, steht man "eigentlich" ohne Versicherungsschutz in Deutschland da. Man ist zwar de facto nach der Anmeldung durch den AG bei der lux. Kasse versichert, aber es fehlt die Anmeldung bei der deutschen Kasse. Dies geschieht nicht automatisch durch die CMEP oder CMO. Hier muss man sich selbst drum kümmern. Man kann theoretisch auch die Kasse in Deutschland wechseln, wenn man das will und einfach das E 106 bei einer Kasse seiner Wahl vorlegen.
Das muss ich wohl zugeben: Ich habe nicht bedacht, dass die Luxemburger Kasse bei einem Wechsel im Beschäftigungsverhältnis nicht einfach "umschreibt", sondern einen Abmelde- und Anmeldevorgang auslöst. Insofern leuchtet ein, dass man auch dasselbe Verfahren im Hinblick auf die dt. Abrechnungskasse durchführen muss!
Hallo Leute, genau dieses Formular E 106 habe ich erhalten, weil ich von der Arbeiter KK zur Angestellten KK gewechselt habe. Nun stehe ich vor der Qual der Wahl einer neuen Krankenkasse in D (bisher AOK) da die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich sind und normalerweise nach den Statuten der jeweiligen DEUTSCHEN Krankenkasse abgerechnet wird. Hat jemand Erfahrung, die beste deutsche Krankenkasse fuer Grenzgaenger zu finden? Danke fuer eure Meldungen! Gruss Ralphael
Die Leistungen sind zu 95% festgeschrieben. die restlichen 5 % sind mit Sicherheit zum Teil unterschiedlich, aber man muss auch den Service bedenken. Kleine BKK'en bieten vielleicht noch einiges an Zusatzleistungen an, aber sitzen oft irgendwo in Deutschland und kennen sich mit Grenzgängern nicht aus. Daher empfehle ich, sich bei einer der grossen Kassen im Grenzgebiet einzuschreiben (AOK, BEK,...), die haben Erfahrung mit lux. Grenzgängern und Kontakte zur lux. Kasse und sind persönlich erreichbar. Das ist manchmal mehr wert als eine Zusatzleistung.
Bin in D bei der KKH, kann ich bisher uneingeschränkt empfehlen.
Gruss
Martin
PS.: Bei mir war - trotz Arbeitgeberwechsel in Lux - kein nochmaliges Wiederanmelden bei der deutschen Kasse nötig - haben mir gerade letzte Woche die neue Versichertenkarte geschickt. Vielleicht genügt also einfach telefonisches Nachfragen.
zu dem Thema KK hätte ich da auch noch ne Frage:
Weiß jemand wie es mit der Zahnersatzleistung ab dem 01.07. aussieht? In DE müssen ja die Versicherten ab dem 01.07. diese Leistung mit 0,9 % selber versichern. Behalten wir als Grenzgänger diese Leistung über die deutschen KK ohne Zusatzprämien?
Gruß P.