Hallo! Vor meiner Frage eine kurze Einleitung. Ich arbeite Nebenberuflich in Luxembourg, das heißt ca. 62 Std. im Monat. Ich bin in Luxembourg genauso angemeldet wie jemand der Vollzeit in Luxembourg arbeitet. Nun habe ich ein Formular von der Luxemb. Krankenkasse bekommen, womit ich mich bei einer der hier in Deutschland ansessigen Krankenkasse melden soll. Da ich Hauptberuflich in Deutschland arbeite bin ich auch hier gesetzlich versichert. Ich wollte zu der Krankenkasse gehen bei der ich sowieso versichert bin. Jedoch die meinten, mein Arbeitgeber müsste die Kassenbeiträge nach Deutschland entrichten. Mein Arbeitgeber meinte alle quatsch! Eine Luxembourger Firma zahlt die Beiträge nicht nach Deutschland. Also kurz und gut, meni Krankenkasse stellt sich ein wenig blöd an. Jetzt zu meinen Fragen. Muss ich mich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden oder kann ich auch zu einer privaten Krankenkasse gehen? Welche Vorteile habe ich überhaupt wenn ich als Grenzgänger in Luxembourg arbeite bzw. habe ich überhaupt Vorteile? Dann habe ich noch gehört das Genzgänger genau so die Praxisgebühren, Medikamentezuzahlung usw. in Deutschland bezahlen müssen wie alle anderen auch? Was macht der Arzt oder die Krankenkasse mit dem Geld? Weil die Luxembourger Krankenkasse erhebt doch nicht solche Gebühren. Und noch eins, was muss ich beachten wenn ich kranke bin und zum Arzt gehe? Und wie ist das mit der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit? Ich würde mich sehr freuen wenn jemand mir auf meine Fragen antworten könnte! Vielen Dank im Voraus!!! Viele Grüße ... Olly
Der Wurm steckt hier schon am Anfang, also im Grundsätzlichen. Entweder bist Du in D oder in L pflichtversichert; keinesfalls in zwei Staaten. Da die Haupttätigkeit derzeit in D ist, also in D. Folglich muss der Arbeitgeber in L (ob es ihm gefällt oder nicht!) nach D Abgaben abführen. Zur Abklärung dieser Frage würde ich empfelne, sich an www.ccss.lu wenden (nach Möglichkeit in die Route d'Esch 125 fahren,um am Schalter des Sozialversicherungszentrums die Frage beantwortet und erklärt zu bekommen.
Die Regelung ist so: Als Grenzgänger kannst du sämtliche Leistungen in Luxemburg zu den hier gültigen Tarifen in Anspruch nehmen. In Deutschland kannst du alle Leistungen zu den dortigen Bedingungen (also auch Praxisgebühr) in Anspruch nehmen, deshalb wird auch eine deutsche Kasse zwischengeschaltet. Als in Luxemburg Ansässiger kannst du dich auch im Auslanf (ambulant) behandeln lassen und zwar zu luxemburgischen Bedingungen. Dies kann aber im Einzelfall sehr untransparent für den Patienten sein, da der ausländische Dienstleister du den dortigen Tarifen abrechnet und die luxemburgische Krankenkasse nach hiesigen Tarifen abrechnet. Ganz zu schweiden davon dass es auch Sprachprobleme bei den Fachbegriffen kommt, oder dass ein in Luxemburg verschriebenes Medikament in Deuschland nicht auf dem Markt ist...