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Forum / Allgemeines

Krankengeld Probezeit  

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Manucult
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18 Jahren  ago  

Weiss vielleicht jemand ob es möglich ist, dass der Arbeitgeber in der Probezeit kein Krankengeld zahlt? ich habe bei der Caisse de maladie und einer Gewerkschaft angerufen, die meinen das wäre ungesetzlich. Allerdings stellt mein Arbeitgeber ständig das Gegenteil in in den Raum und behauptet man kriege dann kein Geld. Bei einer Probezeit von 6 Monaten kann ich mir das aber auch nicht vorstellen. Gibt es da irgendein Schlupfloch, das der Arbeitgeber ausnutzen kann und sich somit um die Zahlung drückt?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Eine weitere Neuheit des Gesetzes vom 21. Dezember 2004: Wer nicht mehr der Sozialversicherung angehört, hat nur dann noch weiterhin Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn er vor dieser Beendigung der Zugehörigkeit mindestens 6 Monate pflichtversichert beschäftigt gewesen ist. Unterbrechungen der Mitgliedschaft von weniger als 8 Tagen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte man noch nach wenigen Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld für die volle Krankheitsdauer.

Beschäftigte mit Zeitarbeits-, Probe- und befristeten Verträgen (CDD) aufgepasst!

Wenn ein solcher Vertrag abläuft oder beendet wird, bevor die sechs Pflichtversicherungs-Monate voll erreicht worden sind, gibt es überhaupt kein Krankengeld mehr nach dem Ende der Beschäftigung.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1342


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18 Jahren  ago  

Sie meinen wohl Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und nicht Krankengeld?


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Manucult
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18 Jahren  ago  

Ja, vier Wochen Krankheit bis zum Auslaufen des Vertrags. Gibt es da irgendein Schlupfloch für den Arbeitgeber?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Nein. Er kann jedoch versuchen, anzuzweifeln, dass Du wirklich krank bist.

Krankmeldung: Was beweist ein ärztliches Attest?, edito du 03/08/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1020

Übrigens gilt Gehaltfortzahlung nur für die Angestellten (employés privés). Bei der CMO zahlt das Krankengeld die Kasse; der Arbeitgeber muss nur für die Kasse in Vorlage treten.