Krankengeld wird im ersten Monat der Krankheit und in den darauf folgenden 3 Monaten immer vom AG gezahlt, dann von der CNS für weitere 8 Monate.
Achtung: ist man innerhalb von 104 Wochen insgesamt 52 Wochen (nicht am Stück!) krank, endet der Arbeitsvertrag automatisch.