logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Krankengeld bei Nichtbeschäftigung  

Profilbild von
Indian123
7 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

hallo,hab da mal ne Frage,ich weiss nämlich nicht mehr weiter,ich war bis zum 31.08.06.in Luxembourg beschäftigt,wurde im Juli gekündigt.zu o.a. Termin,bin jetzt bis 24.09.06. krank geschrieben seit Ende Juli,ab 26.11.06. in Deutschland arbeitslos gemeldet.Das Problem,es zahlt mir niemand für die Zeit vom 01.09.06. bis 24.09.06.irgendeine Art von Geld.Das Arbeitsamt weigert sich ich war krank,die lux.Krankenkasse weigert sich,ich war ja am 01.09.06.ausgeschieden,die deutsche Krankenkasse weigert sich,ich war ja dort nicht versichert,ja war ich denn in der Zeit T O T ?ich dachte wir leben in einem sozialen Europa und es gäbe bestimmte Regelungen im Grenzgänger Bereich,aber nichts ist,sollte jemand was wissen oder mir einen Tip geben könnte,wäre ich sehr dankbar!


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Kann Dir auch ein Lied singen von Beratungsfehler und dadurch entstandenen Nichtzahlungen der Krankekassen in Luxemburg... Sitze heute noch da und warte auf Krankengeldzahlungen von 2 Monaten und das ganze ist jetzt schon fast ein 3/4 Jahr her.... Habe mich an alle Regeln gehalten, nur scheinbar spielen so machen Angestellten der Caisse ihr eigenes Spiel... Ganz besonders der in Remich... viele werden wissen von wem ich Rede ;o/ Warum bist Du denn erst ab den 26.11.06 AL gemeldet ?? Wegen der Kündigungsfrist ?? So lange Du noch in der Frist bist, bist Du doch noch bei deinem Chef in Lohn und Brot, folglicher Weise muß er auch deine Sozialbeiträhge bis zu deinem letzten Arbeitstag zahlen.


Profilbild von
Indian123
7 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Ne ,ne, ich wurde mit 2monatiger Kündigungszeit zum 31.08.06. gekündigt,das war so Anfang Juli,habe dann noch bis Ende Juli gearbeitet und dann wurde ich krankgeschrieben bis einschlieslich 24.09.06.,bin eigenntlich noch krank,habe aber nicht weiter krank gemacht,da ich mir so was ähnliches schon gedacht habe,habe auf dem Arbeitsamt Saarbrücken nach meiner schriftlichen Kündigung angerufen habe gesagt dass ich ab 01.09. arbeitslos bin,aber zur Zeit im Krankenschein bin,da wurde mir gesagt dass ich erst nach dem Krankenschein auf dem Arbeitsamt erscheinen sollte und das war eben ersta m 26.09.06.Was kann und soll ich jetzt tun,mir fehlt halt für ca. 3 Wochen Geld???


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Mir scheint auch das Problem in der (unklaren) Differenz vom 01.09.06 - 26.11.06 zu liegen.

Laut meinem letzten Kenntnisstand hättest du dich mit dem dir Bekanntwerden deiner Kündigung unverzüglich beim (deutschen) Arbeitsamt mit dem vom AG ausgefüllten und von der ADEM bestätigtem Formular E301 melden müssen, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie Krankenversicherung nicht zu verlieren.


Profilbild von
Indian123
7 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo,habe gerade festgestellt,dass ich mich verschrieben habe ,ich bin ab 26.09.06. arbeitslos gemeldet,tschuldigung


Profilbild von
Indian123
7 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Das hab ich doch gemacht,telefonisch,und wie gesagt die Information war,persönliche meldung erst nach Krankenschein und Erhalt des Formulars E 301,das habe ich heute erst bekommen und war heute noch mal damit auf dem Arbeitsamt,da habe ich halt den Bescheid gekriegt ab 26.09.06. arbeitslos