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Forum / Allgemeines

Krankengeld 52 Wochen Frist und dann??????  

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toka
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19 Jahren  ago  

Hallo, da ich genau dies mit mache,also schon 52 Wochen krank war,6Mon. in 2004 und vom 30.10.05 bis 27.04.06,mache ich mir auch so meine gedanken.Da bei mir eine Tibiakopf-Umstellung gemacht wurde,habe ich ja noch eine Platte und 9 Schrauben im Schienbein.Aber was kommt jetzt,wenn das Metall vorzeitig entfernt werden muß??Bekomme ich dann Sozialhilfe von Lux(ein Antrag zur Invalidität dauert ja lange)oder wovon soll mann Leben? In DE muß man Gesund sein,um was zubekommen,laut AOK. Man geht also mit Schmerzen arbeiten,nimmt starke Schmerzmittel,weil man Angst hat alles zu verlieren. Eine beschissene Situation........... Aber vielleicht hat ja hier noch einer eine Idee oder Meinung. Danke


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die 52 Wochen werden gezählt für eine Referenzperiode von 104 Wochen. Also müsstest Du laut Adam Riese nach dem 27.04.2004 52 Wochen krank geschrieben gewesen sein.

Entscheidend in Beziehung auf Luxemburg ist ja wohl, ob der Arbeitsvertrag noch läuft. Das scheint mir die entscheidende Frist, die zu nutzen gilt. Eigentlich ist in Luxemburg ein Reklassierungsverfahren geschaffen, bevor die ganze Situation unwiderruflich brenzlig geworden ist.

Siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1013 und http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=61

Ansonsten kann ich noch die einschlägigen Broschüren von www.ak-l.lu empfehlen sowie die Sprechstunde

Sprechstunden - Abteilung Behinderte Arbeitnehmer http://www.ogb-l.lu/html_de/sprechstunden/index.html#dth


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toka
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19 Jahren  ago  

ich war vom 30.06.04 - 10.12.04 und vom 30.10.05 - 26.04.06 krank geschrieben.Laut unserem Personalbüro ist die sache so,das wenn ich jetzt nochmal wegen dem Knie krank bin,und ich kein Krankengeld bekomme,das ich automatisch arbeitslos wäre.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Auskunft ist juristisch korrekt. Wer kein Anspruch mehr auf Krankengeldbezug hat, dessen Arbeitsvertrag ist damit "automatisch" beendet.

Also höchste Eisenbahn, etwas zu unternehmen!

Da der Grenzgänger zu seinem Beschäftigungsland nur über den Arbeitsvertrag eine sozialrechtliche Beziehung hat, ist diese Änderung des Sozialrechts natürlich infam ausgetüftelt!


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toka
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19 Jahren  ago  

Danke erstmal für deine Hilfe:) Aber was und wo soll ich jetzt unternehmen?? Einen Antrag auf Schwerbehinderung in Lux,habe ich gestern los geschickt,mit allen Unterlagen.Oder würde es reichen,alles bis zum Januar rauszuzögern ( also mit Schmerzen das halbe Jahr zu überstehen?Wenn die Kasse dann zurück rechnet,wäre das ja dann der Zeitraum vom 01.01.07 bis 01.01.05,also 2 Jahre.Damit würde ich dem ganzen Schlamassel aus dem wege gehen.Das wäre noch auszuhalten,da ich ja noch einiges an Urlaub habe.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

das rauszögern hätte mit sicherheit vorteile


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich halte gar nichts davon, sich mit der Hoffnung zu beruhigen, dass alles irgendwie schon klappen wird. Sicherer ist es, solange man die Zeit dazu hat, sich auch auf ein "worst-case"-Szenario vorzubereiten. Dazu gehört (soweit ich den konkreten Fall einschätze - da die Fallbeurteilung sehr komplex ist, rate ich immer noch zu einer Beratung, etwa bei einer Gewerkschaft!) auch der Antrag auf eine Invalidenrente. Das dauert natürlich auch seine Zeit, und man ist ja auch nicht verpflichtet, in die Rente zu gehen, wenn man sich seinem Job gewachsen fühlt. Aber es ist wohl besser, den Antrag gestellt zu haben, solange der Arbeitsvertrag noch läuft. Hinterher werden die Luxemburger nämlich die Frage stellen, wieso man den Rentenantrag gerade in Luxemburg stellen will).

Außerdem hat jeder Beschäftigte das Recht, eine Untersuchung durch den Kontrollarzt zu beantragen. Das nur für den Fall, dass man einiges in puncto Arbeitsmedizin unter Beweis stellen will.