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Forum / Allgemeines

Krankengeld  

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joschimai
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20 Jahren  ago  

Hallo, bin seit drei Jahren in luxemburg beschäftig als Lagerist und nun seit drei Monaten wegen Alkohol und Depressionen krankgeschrieben . Seit September 04 bin ich zu Hause und im Februar werde ich eine Langzeitreha in einer Fachklinik ( 3 Monate) machen. Nun habe ich mächtig Aerger mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Der Arbeitgeber setzt mich enorm unter Druck, ich sollte bis Mai wieder arbeiten kommen, ansonsten muss ich mir nen neuen Job suchen. Ist das so leicht, jemanden bei Krankheit rauszuwerfen? Meine Firma ist bekannt dafür, das sie (zumindest bei zwei Leuten wars schon so) die Unterlagen nicht vollständig oder gar erst mit grosser Verspätung an die Caisse des Maladies schickt. Die Krankenkasse in Grevenmacher hat mir seit Dezember kein Krankengeld ausgezahlt, und ich muss ständig hin und her telefonieren, wann endlich mein Geld kommt. Langsam geht mir echt die Puste aus. Gibt es nicht einen Weg, mich dagegen zu wehren? Wie lange kann so was dauern? Das ist ja schon existenzbedrohend , da ich es mir als Einzelhaushalt nicht leisten kann, 2 MOnate ohne Geld auszukommen.


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parasol
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20 Jahren  ago  

die inspection de travail et des mines hat die arbeitsgesetzgebung in http://www.itm.etat.lu/droit/ auch auf deutsch nachzulesen. unter http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.4/2_3.htm findest du allgemeine gründe, die eine entlassung rechtfertigen, sowie auch gerichtsurteile zu deinem thema. ich glaube, ganz so leicht ist eine entlassung wegen krankheit dann nun doch nicht. ein urteil z.b. sagt aus, "daß Fehlzeiten von insgesamt 350 Tagen während eines Zeitraumes von etwas mehr als zwei Jahren eine Störung des Betriebsablaufs darstellen". eine solche störung muß der arbeitgeber nachweisen können, damit er einen arbeitnehmer entlassen kann.

ansonsten würde ich dringend empfehlen,mitglied einer gewerkschaft zu werden. alles gute p.


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joschimai
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20 Jahren  ago  

Gewerkschaftsmitglied bin ich zum Glück schon, mit den 350 Tagen in 2 Jahren , da bin ich trotz Depressionsbehandlung noch meilenweit entfernt. Ich habe mich aber schon bei der OGBL und der Sektion Deutsche Grenzgänger schlau gemacht und werde nun abwarten, was in meinem Fall nach der Reha noch so auf mich zukommt.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Hallo joschimai, In dieser Situation muss man sich wohl einstellen auf Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. einen Arbeitsgerichtsverfahren und auf einen Termin beim Ärztl. Kontrolldienst (falls noch nicht erfolgt). Falls das Geld zu knapp wird und keine andere Möglichkeit da ist, bleibt wohl nur die Möglichkeit, beim Sozialamt um einen Vorschuss anzufragen. In Voraussicht auf die obigen voraussehbaren Fragen wäre es günstig, sich von der Gewerkschaft schon mal einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht benennen zu lassen. Auch bei der lxbg. Krankenkasse sollte man persönlich vorsprechen und das weitere Procedere abklären.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Nützliche Infos dazu finden sich in der so betitelten, online verfügbaren Broschüre der AK-L,

http://www.ak-l.lu/Doc/continue.asp?pageno=6#

AK-Info 2001/3 DE