Die vorherigen Beiträge sind alle nicht so ganz richtig. Es besteht ein Abkommen zwischen der deutschen Versicherung des in Deutschland lebenden Grenzgängers, der in Luxembourg seine Einkünfte erzielt. Die deutsche Krankenkasse agiert nur als Korrespondenzversicherung und rechnet mit der Luxembourger Krankenkasse, der Caisse de Maladie, sämtliche Leistungen ab.
Da jeder deutsche, in Luxembourg tätige Arbeitnehmer auch über eine Sozialversicherungskarte verfügt, sécurité sociale, besteht daher freie Arztwahl in beiden Ländern !!! Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass in Luxembourg für die Arztleistungen in Vorlage getreten( Barzahlung!) werden muss. Die Rechnungen sind dann bei der Caisse de Maladie einzureichen und die Kosten werden innerhalb von 2-3 Wochen fast immer zu 100 % erstattet. Ansonsten kann sich der Grenzgänger in Deutschland nicht ganz zu den Konditionen eines AN behandeln lassen. Da die Tarife in Luxembourg und somit auch die Zahlungen für Leistungen höher als in Deutschland sind, haben die Grenzgänger in Deutschland den Status, der nahe an den eines Privatversicherten kommt (d.h. die deutschen Ärzte können einen höhere Kosten für die Behandlung geltend machen und müssen diese auch nicht bei der Verrechnungsstelle angeben, weil die Grenzgänger im Ausland abzurechnen sind ). Du hast also die freie Wahl. Und wenn der Arzt Dir bescheinigt, dass es erforderlich ist, die Leberflecke regelmässig kontrollieren zu lassen, dann wird auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Gruss, Maenni