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Forum / Allgemeines

Kostenübernahme von Behandlungen  

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Maacher
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18 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

ein Beispiel: Eine regelmäßige Diagnose von Leberflecken wird nach Auskunft eines Hausarztes in D von der Luxemburger Kasse bezahlt, von der deutschen gesetzlichen Regelung ja wohl nicht (unter die man als Grenzgänger aber wohl fällt).

Daher meine allgemeine Frage: Wie erhalte ich überhaupt diese Leistung der Lux. Kasse in D, d.h. wenn ich weiterhin den deutschen Arzt nutzen möchte (nicht weil ich was gegen Luxemburger Ärzte habe, sondern einfach weil dieser Arzt die Krankengeschichte kennt, ich ihn kenne, usw.).

Oder bleibt als einzige Alternative zum Luxemburger Arzt zu gehen? Falls ja, gibts ein Luxemburger Ärzteverzeichnis im Internet oder bemüht man da einfach das Telefonbuch?

viele Grüße, Maacher


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petee01
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18 Jahren  ago  

Du kannst, soweit ich weiss, auch Deinen deutschen Arzt "privat" bezahlen, und dann die Rechnung in LUX bei der zuständigen Kasse einreichen.

Die schreibt Dir dann nach luxemburger Recht gut.


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Mexi
106 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo petee01,

sorry, da muss ich dich etwas korrigieren. Der von dir vorgeschlagene Weg geht nur, wenn du in Luxemburg wohnst. Wenn du in Deutschland wohnst, könntest du die Privatrechnung nur bei deiner gesetzl. Kasse einreichen...und da gibt's dann nichts, wenn es keine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Der Grenzgänger hat die Wahl, 1. entweder alle Sachleistungen in seinem Wohnlöand (mit Abrechnung über eine ansässige KrKK zu deren Tarif) oder 2. alles in L zum dortigen Tarif zu beziehen und erstattet zu bekommen.


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Maacher
89 Messages

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18 Jahren  ago  

das heisst also: entweder in Lux zum Arzt nach Luxemburger Recht, oder in D zum Arzt nach dt. Recht

aber nicht beim dt. Arzt Leistungen nach Lux-Recht beziehen, richtig? somit bleibt im Spezialfall nur noch "Arzt-Hopping" - dumm ...

danke fuer Eure Hilfe - prompt wie immer!


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maenni
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18 Jahren  ago  

Die vorherigen Beiträge sind alle nicht so ganz richtig. Es besteht ein Abkommen zwischen der deutschen Versicherung des in Deutschland lebenden Grenzgängers, der in Luxembourg seine Einkünfte erzielt. Die deutsche Krankenkasse agiert nur als Korrespondenzversicherung und rechnet mit der Luxembourger Krankenkasse, der Caisse de Maladie, sämtliche Leistungen ab. Da jeder deutsche, in Luxembourg tätige Arbeitnehmer auch über eine Sozialversicherungskarte verfügt, sécurité sociale, besteht daher freie Arztwahl in beiden Ländern !!! Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass in Luxembourg für die Arztleistungen in Vorlage getreten( Barzahlung!) werden muss. Die Rechnungen sind dann bei der Caisse de Maladie einzureichen und die Kosten werden innerhalb von 2-3 Wochen fast immer zu 100 % erstattet. Ansonsten kann sich der Grenzgänger in Deutschland nicht ganz zu den Konditionen eines AN behandeln lassen. Da die Tarife in Luxembourg und somit auch die Zahlungen für Leistungen höher als in Deutschland sind, haben die Grenzgänger in Deutschland den Status, der nahe an den eines Privatversicherten kommt (d.h. die deutschen Ärzte können einen höhere Kosten für die Behandlung geltend machen und müssen diese auch nicht bei der Verrechnungsstelle angeben, weil die Grenzgänger im Ausland abzurechnen sind ). Du hast also die freie Wahl. Und wenn der Arzt Dir bescheinigt, dass es erforderlich ist, die Leberflecke regelmässig kontrollieren zu lassen, dann wird auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Gruss, Maenni


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maenni
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18 Jahren  ago  

Die vorherigen Beiträge sind alle nicht so ganz richtig. Es besteht ein Abkommen zwischen der deutschen Versicherung des in Deutschland lebenden Grenzgängers, der in Luxembourg seine Einkünfte erzielt. Die deutsche Krankenkasse agiert nur als Korrespondenzversicherung und rechnet mit der Luxembourger Krankenkasse, der Caisse de Maladie, sämtliche Leistungen ab. Da jeder deutsche, in Luxembourg tätige Arbeitnehmer auch über eine Sozialversicherungskarte verfügt, sécurité sociale, besteht daher freie Arztwahl in beiden Ländern !!! Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass in Luxembourg für die Arztleistungen in Vorlage getreten( Barzahlung!) werden muss. Die Rechnungen sind dann bei der Caisse de Maladie einzureichen und die Kosten werden innerhalb von 2-3 Wochen fast immer zu 100 % erstattet. Ansonsten kann sich der Grenzgänger in Deutschland nicht ganz zu den Konditionen eines AN behandeln lassen. Da die Tarife in Luxembourg und somit auch die Zahlungen für Leistungen höher als in Deutschland sind, haben die Grenzgänger in Deutschland den Status, der nahe an den eines Privatversicherten kommt (d.h. die deutschen Ärzte können einen höhere Kosten für die Behandlung geltend machen und müssen diese auch nicht bei der Verrechnungsstelle angeben, weil die Grenzgänger im Ausland abzurechnen sind ). Du hast also die freie Wahl. Und wenn der Arzt Dir bescheinigt, dass es erforderlich ist, die Leberflecke regelmässig kontrollieren zu lassen, dann wird auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Gruss, Maenni


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petee01
186 Messages

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18 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/forum.php?forum_msg_id=23543t23543#FORUM

sagt aber irgendwie doch etwas anderes aus?

jedenfalls deute ich dieses in die Richtung, wie ich mich hier erstmalig geäussert habe.