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Forum / Allgemeines

Kostenerstattung für eine Brille  

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Viper
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19 Jahren  ago  

Hallo, habe mir von einem Optiker in D eine neue Brille anfertigen lassen. Kann ich die Rechnung hiervon bei der CMEP einreichen zwecks Zuschuß? Danke für Rückmeldungen. Grüße


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn du in Luxemburg wohnst, ja... Als Grenzgänger , nein...


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speed280
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19 Jahren  ago  

Bezieht die Brille künftig in Lux, dann bekommt Ihr auch die Kosten erstattet.

auch als Grenzgänger


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich kann natürlich der Versicherte selbst bestimmen, woher er eine Sachleistung beziehen kann.

Ein Grenzgänger kann wählen, -) entweder ob er die Sachleistung in Luxemburg beziehen will (hier gibt es Vereinbarungen zwischen Lieferanten ("conventionés") und den Kassen)

-) oder in seinem Wohnland, über eine Kasse des Wohnlandes abgerechnet.

Es wird der in dem jeweiligen Lande geltende Tarif (inkl. Selbstbeteiligung des Patienten) zugrunde gelegt.


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Zusätzlich kann, wenn man in Luxemburg ansässig ist, ambulante Leistungen (inkl. Brille) im Ausland in Anspruch nehmen und in Luxemburg erstatten lassen.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

und wieviel zahlt die luxkasse mehr als die dt.? Dt. zahlt etwa 20 ocken oder ?


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Rada
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19 Jahren  ago  

unterschiedlich, kommt auf die Sehbehinderung an. Bei mir waren es 24,-- pro Glas, bei meiner Frau 34,90 EUR pro Glas. Ausserdem gibt es 40 EUR Zuschuss für das Gestell.


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Viper
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Dann werde ich bei der nächsten Brille anders handeln müssen.


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Es wäre mir neu, wenn es in D noch etwas für das Gestell gäbe! In L rd. € 80,-- ...