Hallo, habe mir von einem Optiker in D eine neue Brille anfertigen lassen. Kann ich die Rechnung hiervon bei der CMEP einreichen zwecks Zuschuß? Danke für Rückmeldungen. Grüße
19 Jahren ago
Grundsätzlich kann natürlich der Versicherte selbst bestimmen, woher er eine Sachleistung beziehen kann.
Ein Grenzgänger kann wählen, -) entweder ob er die Sachleistung in Luxemburg beziehen will (hier gibt es Vereinbarungen zwischen Lieferanten ("conventionés") und den Kassen)
-) oder in seinem Wohnland, über eine Kasse des Wohnlandes abgerechnet.
Es wird der in dem jeweiligen Lande geltende Tarif (inkl. Selbstbeteiligung des Patienten) zugrunde gelegt.