logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Kostenerstattung Brillen  

Profilbild von
tomtom
11 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Ihr lieben,

muss mal wieder euer umfangreiches Fachwissen in Anspruch nehmen (habe im Archiv leider keine genaue Antwort gefunden). Folgendes Anliegen:

Ich=Grenzgänger (Wohnort D) Ich= Vater einer Tochter Ich + Tochter= krankenversichert in D Problem Tochter= benötigt lt. Augenarzt Brille (ca. 250 €) Problem KV D= zahlt max. Zuschuss 18 € Frage= zahlt KV LuxLand zusätzlichen Zuschuss ?

danke für eure Info


Profilbild von
agulia
170 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Wenn Du in D krankenversichert bist, warum sollte die luxemburger Kasse etwas zahlen??? Ich vermute allerdings, Du meinst etwas anderes: Du bist in L krankenversichert, die Abrechnung läuft über eine deutsche Kasse (sonst wärst Du schließlich auch kein Grenzgänger...). Ja, die luxemburger Kasse bezuschusst mit rund € 80,-- (in etwa), Du musst aber in L zum Optiker und nicht in D.


Profilbild von
tomtom
11 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Vielmols merci


Profilbild von
peterpan125
58 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Und wahrscheinlich auch in L zum Augenarzt, oder??????

Brauche nämlich auch mal langsam ne neue Brille udn würde das gerne wissen.


Profilbild von
shea
23 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Die Verordnung kann auch von einem deutschen Augenarzt sein, wichtig ist nur der "code opticien" deines lux. Optikers auf der Rechnung, sonst gibt es keine Erstattung.

Du kannst die Augenüberprüfung aber auch direkt beim Optiker deines Vertrauens machen lassen.