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Forum / Allgemeines

Kostenerstattung bei Krankenkasse  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

meine Tochter (8 Jahre) benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Nun sagt mir die behandelnde Ärztin, ich sollte die gesamte Behandlung nicht über die Krankenkasse, sondern als Privatpatient über Kostenerstattung abrechnen. Nach einigen Recherchen im Internet habe ich bisher nur eins verstanden: Kostenabrechnung macht nur da wirklich Sinn, wo nicht alle sinnvollen Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Jedoch bleibt man auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen. Zwar bin ich bei der DKV zusatzversichert, und bekäme wohl den grössten Teil der Kosten erstattet, aber trotzdem frage ich mich, ob es wirklich nötig ist, für eine kieferorthopädische Behandlung von ca. 10 Monaten Privatpatient zu sein??? Hat jemand da schon mal Erfahrungen gesammelt?

Danke im Voraus,

Obiwan


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Galaxis18
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17 Jahren  ago  

Hallo Obiwan, ich gehe davon aus ,dass Du in Deutschland wohnst. Mein Sohn war auch in kieferorthopädischer Behandlung ,diese ist endlich nach 4 langen Jahren abgeschlossen. Wir haben das ganz normal über unsere Krankenkasse laufen lassen. Die Krankenkasse bezahlt 80 % der Kosten und Du bezahlst 20 % .Diese 20 %bekommst Du nach erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet.Ich weiß nicht was Deine Ärztin bezwecken möchte ,das Du das Privat abrechnen sollst.Ich kann nur aus meiner Erfahrung erzählen, das die Rechnungen teilweise sehr hoch waren.Nach dem die Behandlung abgeschlossen war, habe ich alle Rechnungen der Zuzahlungen, die wir geleistet haben eingereicht und die Krankenkasse hat uns umgehend das Geld ausbezahlt.Wir haben auch eine Zusatzversicherung für unser Sohn , diese hat Extra-Kosten die uns entstanden sind nicht erstattet. Falls Du noch Fragen hast ,sende eine E-Mail.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Sache ist wohl die, dass ein Arzt bei einer Abrechnung "frei nach Schnauze" an keine tariflichen Vereinabrungen gebunden ist. Der Haken ist dann allemal, dass die Kassen nur nach Tarif erstatten.

Hier geht es wirklich nicht anders als: Erst fragen, dann beauftragen! Also 1. Kostenvoranschlag, 2. mit der/den Kasse(n) reden. Und dann 3. behandeln lassen!


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Da meine Familie bei der DKV zusatzverischert ist, habe ich die mal angerufen. Der freundliche Mitarbeiter hat mir vorgeschlagen, dass ich zwei Kostenvoranschläge anfordern soll: einmal nach Kassenleistung und einmal nach Kostenerstattung. Er könne dann mit der AOK zusammen bestimmen, ob die Kassenleistung nicht völlig ausreicht. Das mit der 80/20 Regelung hat er mir auch erzählt und das man nach erfolgreicher Behandlung alle Kosten von der AOK erstattet bekommt. Das sieht also mehr nach "Gelddruckmaschine" für die Kieferorthopädie aus. Na ja, man kann es ja mal versuchen.....