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Forum / Allgemeines

Kostenerstattung bei Brillen  

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sonne07
6 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Grenzgänger,

ich habe mal eine Frage an euch und hoffe, dass sie mir jmd beantworten kann. Es geht darum: Ich habe in meine Brille stärkere Gläser bekommen. War aber auf Grund dessen, weil meine anderen Gläser zu Bruch gegangen sind 🙁 Weil demnach sowieso neue reinkamen, habe ich direkt Neue mit der aktuellen Stärke bekommen. Jetzt meine Frage: Kann ich die Rechnung vom Optiker zwecks (Teilkosten-)Erstattung bei der Krankenkasse in Lux. einreichen? Oder kann ich mir das von vornherein sparen... ?? Ein Rezept vom Augenarzt hatte ich ja nicht.

Schon mal vielen Dank für eine Antwort.

Schönen Tag noch.

Gruß


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Nur in Ausnahmefällen ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Also Rechnung mit Zahlungsbeleg und Soz.Vers.Nr. bei derc in Luxmeburg zuständigen Kasse einreichen!

Allerdings gibt es nur alle 3 Jahre eine neue, welche auch anteilig erstattet wird.

Ins Bild gesetzt durch eine neue Brille, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1051


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Soleil
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18 Jahren  ago  

aber nur, wenn das ein lux. optiker war.

sun


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

oder wenn du kein Grenzgänger bist (in Luxemburg wohnst) und im Ausland eine Brille kaufst


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stegra
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18 Jahren  ago  

es gibt allerdings auch nur 79,80 € erstattet, aber besser wie nichts.