Hallo, erst mal großes Lob für diese Seite hier!!! Da steht viel nützliches drin. Ich hoffe Ihr könnt mir auch helfen. Ich möchte wie viele auch zum ersten mal meine Steuerklärung als in Frankreich lebende Grenzgängerin in Luxembourg machen. Das grundsätzliche dazu habe ich mir bereits rausgesucht. Allerdings konnte ich nichts detailiertes im Bezug auf Werbungskosten finden. Wie sieht es aus mit Kosten für berufsbegleitende Studiengänge? Welche Kosten (Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten für Lerngemeinschaften etc.) kann man in Lux. überhaupt absetzen? Falls man auch die Fahrtkosten für Lerngemeinschaften absetzen kann, wie hoch ist dafür die km-Pauschale? Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich hierzu Infos finden kann.
Die „Werbungskosten“ des Arbeitnehmers sind Ausgaben, die getätigt wurden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erhalten und der Sicherung der Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit. Eine Pauschale ist vorgesehen (in 2002 waren dies 540 €; es gibt abweichende Pauschalen für verheiratete Arbeitnehmer sowie für Körperbehinderte). Die Kosten für den Weg zur Arbeit sind ebenfalls abgegolten durch eine Pauschale, die aufgrund der amtlich festgesetzten Entfernung in die Steuerkarte eingetragen ist. Die Ausgaben für Fort- oder Weiterbildung werden als Werbungskosten anerkannt. Alle über die Pauschale hinaus geltend gemachten Ausgaben müssen jedoch im Einzelnen durch Belege nachgewiesen werden. Meines Erachtens gilt dies auch für mit der Fortbildung im Zusammenhang stehende Fahrtkosten: im Einzelnen nachweisen und Beleg einreichen! „Die Werbungskosten“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94
Vielen Dank schon mal. Nochmal zu den Fahrtkosten: Beim Finanzamt in Deutschland genügt es wenn eine selbsterstellt Übersicht mit Datum Ort und km-Entfernung für die Tage der Lerngemeinschaft erstellt wurde und von der Lerngemeinschaft unterschrieben war. Hier kann man dann die Kosten (Berechnet über km x km-Satz) in der Steuererklärung angeben. Gibt es denn solch eine km-Satz auch in Luxembourg (zb 0,30Eur/km) und wie hoch ist dieser?
Habe eben mit dem Fianzamt gesprochen. Solche Weiterbildungsmaßnahmen wie Bankakademie und so kann man in der Steuererklärung angeben. Was die Fahrtkosten für Lerngemeinschaften angeht, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, ob diese berücksichtigt werden oder nicht. Die km-Pauschale beträgt im übrigen 37,18 Cent/km. Was deinen Italienisch-Kurs angeht, kann ich mir gut vorstellen, dass dieser deswegen nicht anerkannt wird, weil er nicht im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht und somit als Privatvergnügen gewertet wird. Studiert man z.B. nebenbei an der Bankakademie und ist bei einer Bank beschäftigt, so wird dieses anerkannt, weil ein direkter Bezug zum ausgeübten Beruf besteht. Gruß Moogs