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Forum / Allgemeines

Kontrolle durch die CNS zu Hause  

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Eifelrunner
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9 Jahren  ago  

Hat jemand Erfahrung mit der CNS wegen Kontrolle zu Hause. Weis jemand wie lange die (Zeitlich am Tag) kontrolieren? Fahren die auch am Wochenende raus?

Danke für Beiträge


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abc123
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9 Jahren  ago  

wer sich an die vorgaben der cns hält, hat doch nichts zu befürchten


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Vera79
1756 Messages

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9 Jahren  ago  

Oben rechts ist ein "Suchen" button: tipp mal "CNS" ein und werde fündig ....


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

Wurde schon öfter diskutiert. Tenor war, dass diese Kontrollen eher vom Arbeitgeber angezettelt werden oder wenn man lange krank ist. Habe selbst aber keine Erfahrung damit. Man kann bei der CNS auch einen anderen Aufenthaltsort "beantragen".

abc, solche Beiträge sind ähnlich nutzlos und störend wie die Spam-Bots in der letzten Zeit.


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Bluepath
685 Messages

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9 Jahren  ago  

Nett zueinander sein ist auch schön.... also ich wiederhole noch einmal, falls Eifelrunner die Suchfunktion nicht aktiviert hat:

Kein Ausgang in den ersten 5 Tagen (ggf. ein Vermerk vom D-Arzt "Ausgeherlaubnis" auf AU eintragen lassen aber die u.a. Uhrzeiten sind trotzdem zu beachten). Aufenthaltsort = zu Hause, es sei denn, man hat einen anderen Aufenthaltsort bei der CNS "beantragt". Ab dem 6. Tag, Ausgang möglich zwischen 10 und 12.00 Uhr und 14 und 18.00 Uhr, unbeachtet ob Wochentag oder WE. Weder Sport (außer vom Arzt verordnet), noch Aktivität, die mit dem gesundheitlichen Zustand nicht kompatibel ist, Restaurantbesuch ab 1. Tag möglich, nur zu Essenszeiten und man muss die CNS vorher informieren.

Für den Rest, siehe @abc123, das Leben ist kein Poneyhof, aber geritten wird trotzdem...


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abc123
537 Messages

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9 Jahren  ago  

@Luxi1: das lass mal mein Problem sein, wenn es dich stört dann kannst du den Eintrag ja überlesen. Es ist jedenfalls meine Meinung. Wer KRANK ist hat nichts zu befürchten


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Bluepath
685 Messages

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9 Jahren  ago  

... hatte ich auch vergessen, die Kontrollen können zwischen 8 und 21.00 Uhr stattfinden.


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Eifelrunner
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9 Jahren  ago  

Ok Danke für die Antworten


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Bluepath
685 Messages

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9 Jahren  ago  

hmmm... 6 Std am Tag hast du für Behandlungen und Sozialkontakte und wen du abends daheim einlädt bleibt die eigene Sache oder... wir leben nicht in einem totalitären Staat... dennoch arbeitsunfähig oder krank... egal wie lang, gilt Regel N°1.


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Luxi1
645 Messages

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9 Jahren  ago  

Da hat die Frage mal wieder die alte Diskussion wachgerüttelt und da mich dieses Thema auch unheimlich ärgert, gebe ich auch mal meinen Senf dazu. Ich glaube, wir sind uns einig, dass es für diejenigen, die mal mit ner Grippe eine Woche zuhause bleiben, völlig irrelevant ist. Bis der Gelbe bei der CNS ist, vergehen mind. 3-4 Tage und dann werden die Kontrolletis nicht am ersten Tag losrennen. Aber es soll ja wirklich Langzeitkranke geben, die nicht simulieren. Warum soll ein Krebskranker ein Jahr zuhause rumsitzen? Oder der Pendler, der aus Frankfurt kommt, nur unter der Woche in Grenznähe wohnt und sich irgendwas gebrochen hat, warum soll der nicht bei seiner Familie sein? Oder ein Jobanfänger, der sich vielleicht lieber von seiner Mama in der Eifel pflegen lassen würde, als in seiner Einzimmerbude Dosen-Ravioli zu essen? Therapeutische Effekte durch frische Luft und Sozialkontakte mal ganz außen vorgelassen. Ja, es sind Regeln und wir müssen uns dran halten, aber wer diese gutheißt, der war noch nie krank (und damit meine ich richtig krank, also schwer oder lange).


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elfe
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9 Jahren  ago  

Ich wurde auch schon kontrolliert auf Wunsch meines Arbeitgebers. Wenn man krank ist,zieht man sich den Groll seiner Arbeitskollegen auf sich. Die wollten alle nicht glauben, dass ich krank bin. Ich hatte damals dumm geschaut, da nicht damit gerechnet. Die Frau war aber sehr lieb. War um 11.00 Uhr


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Eifelrunner
25 Messages

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9 Jahren  ago  

Durch die von der CNS durchgeführte Krankenkontrolle kann die Anwesenheit oder Abwesenheit des Kranken an seinem Wohnsitz festgestellt werden. Sie kann zwischen 8.00 und 21.00 Uhr erfolgen. Diese Kontrolle betrifft sowohl Gebietsansässige als auch Nicht-Gebietsansässige und kann ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Im Falle von in Frankreich ansäßigen Grenzgängern kann die CNS einen in Frankreich praktizierenden Arzt ihrer Wahl mit einem Kontrollbesuch am Wohnsitz des Arbeitnehmers beauftragen.

Bei einer solchen Kontrolle wird ein Protokoll über die Anwesenheit oder, im Falle einer Abwesenheit des Arbeitnehmers, den Verstoß erstellt. Stellt die zuständige Kontrollperson bei einer Kontrolle die Abwesenheit des Arbeitnehmers fest, hinterlässt diese vor Ort eine Notiz zwecks Inkenntnissetzung über seinen Besuch. Die arbeitsunfähige Person muss ihre Abwesenheit binnen 3 Werktagen ab Datum der Kontrolle rechtfertigen.

Liefert der Arbeitnehmer innerhalb dieser Frist keinen gültige Erklärung für seine Abwesenheit, wird der Arbeitgeber über das Ergebnis der Kontrolle informiert.

!!!!!!!!!!!Möchte der Arbeitgeber für den gleichen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer eine neue Anfrage stellen, kann er das frühestens 30 Tage nach seiner letzten Anfrage tun.!!!!!!!!!!!!!!

das heisst dann eine weitere Kontrolle wäre erst in 30 Tagen möglich???? Richtig ????

http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/index.html


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Moselfreund
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9 Jahren  ago  

...da kommt mir die Frage in den Sinn: Was ist denn, wen ich als freiwilliges Mitglied bei der CNS krankenversichert bin, also Privatier, Vorruheständler, Rentner?

Und dann krank bin, aber eigentlich keine Krankmeldung benötige ( weil kein Arbeitgeber....)


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Moselfreund
59 Messages

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9 Jahren  ago  

..mal nach vorne geholt... vor lauter Kreditanfragen findet man die eigenen Beiträge ja nicht mehr; 😉

und dem Forenbetreiber ganz klar die Ansage: Wenn er das mit dem Spam nicht rasch in den Griff bekommt, wird dieses ansonsten sehr interessante Forum sterben.... 🙁