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Forum / Allgemeines

Kollektivkündigung + Sozialplan + Vater von 4 Kindern = Kündigungsschutz??  

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eifeline
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19 Jahren  ago  

Hallo,

habe da mehrere Fragen bzgl. Kollektivkündigung mit Sozialplan.

Mein Mann (wohnhaft in D - bis jetzt als Kraftfahrer im Fernverkehr beschäftigt) wurde heute gebeten einen Sozialplan zu unterschreiben (was er noch nicht gemacht hat!)

Jetzt wies mich eine Arbeitskollegin von ihm darauf hin, dass es im lux. Sozialgesetzbuch eine Klausel gibt, dass man als Vater von mind. 4 Kindern nicht so einfach gekündigt werden kann. Leider habe ich diesbezüglich nicht gefunden. Habe leider keine Französischkenntnisse.

Ihm fehlen auch leider 6 Monate zu seinen 10 Jahren Berufstätigkeit/Betriebsangehörigkeit in Lux 🙁 Also gelten für ihn nur die 4 Monate Kündigungsfrist.

Es wurden auch keine Kriterien veröffentlicht, nach denen die Fahrer entlassen werden.

Er ist freigestellt mit dem Hinweis auf Abruf bei betriebsbedingten "Notfällen".

Hier gibt es sicherlich einige, die sich mit dem Grenzgängertum und Kündigungsschutz besser auskennen als ich.

Um eine baldige Antwort bin ich dankbar, denn am Montag soll der Sozialplan unterschrieben in der Firma sein. (dieser wurde persönlich ausgehändigt - mangelhafte Kopie)Und heute abend soll er telefonisch mitteilen, ob er unterschreibt.

Was kann man tun? Rechtlichen Schutz bei OGB-L einholen (ist Mitglied) oder lieber deutschen Anwalt, da ja OGB-L den Sozialplan mit ausgearbeitet hat.

Mit bestem Dank für die Antworten. Birgit O.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Auf jeden Fall die Gewerkschaft fragen und sich informieren lassen! Und kein Mensch kann gezwungen etwas zu unterschreiben, was er nicht will. Man muss sich die Alternativen erklären lassen. Ich verstehe auch den Zeitdruck nicht. Das Angebot des Sozialplans sollte auf jeden Fall besser sein als die gesetzlichen Ansprüche wegen der Kündigung, ansonsten würde ich raten Einspruch gegen die Kündigung einzulegen, ein Gespräch verlangen über die Gründe der Entlassung (und warum diese sozial angemessen sein soll!) und zumindest eine höhere Entschädigung verlangen.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Ich vermute mal, die Frage bezieht sich auf den Fall, von dem diese nachfolgende Pressemitteilung spricht:

Thiel Euro Logistics s.à r.l. entlässt 42 Beschäftigte Sozialplan verhandelt und neue Arbeitsplätze vermittelt Wirtschaftliche Gründe veranlassten die Direktion der zur Thiel AG gehörenden Tochterfirma Thiel Euro Logistics mit Sitz in Münsbach, Verhandlungen für einen Sozialplan anzufragen. Diese Verhandlungen haben am 11. Mai 2005 begonnen und konnten heute abgeschlossen werden. Die Zahl der anfangs im Raum stehenden 60 Entlassungen, konnte im Laufe der Verhandlungen auf 42 herabgesetzt werden. Der Verlust von mehreren Kunden zwang die Betriebsleitung zu einer größeren Umstrukturierung und zum Abbau der oben angeführten 42 Arbeitsplätze von insgesamt 115. Der OGBL-ACAL, der bei Thiel Euro Logistics sowohl den Arbeiter- als auch den Angestelltenausschuss stellt, war bei den Verhandlungen, zu denen auch die anderen vertragsschließenden Gewerkschaften eingeladen waren, wortführend. Neben den üblichen Entschädigungen bei einer Kollektiventlassung, legte der OGBL-ACAL den Akzent auf die Arbeitsplatzvermittlung, um in erster Linie zu verhindern, dass die Betroffenen in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Auf alleinige Initiative des OGBL-ACAL und des Personalausschusses ist es möglich, nun zirka 50 freie Arbeitsstellen an die 42 betroffenen Lkw-Fahrer zu vermitteln. Dies zeigt, dass Weiterbeschäftigung möglich ist. Bedauerlich bleiben in diesem Zusammenhang das mangelnde Engagement des zuständigen Arbeitgeberverbands und das rein reaktive Verhalten des Arbeitsamts. Der OGBL-Acal fordert ein Umdenken bei den Verwaltungen und bei den Patronatsverbänden im Falle von Kollektiventlassungen und Konkursen. Initiativen zur Weiterbeschäftigung müssen künftig absolute Priorität genießen. Diese können jedoch nur in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt realisiert werden, das auch im Vorfeld von Entlassungen aktiv werden muss. Es gilt die Menschen bei Restrukturierungen in Arbeit zu halten. Mitgeteilt am 19. Mai 2005 vom OGBL-ACAL

http://www.ogb-l.lu/html_de/index.html


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eifeline
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19 Jahren  ago  

Also der zuständige Gewerkschaftler befindet sich auf Auslandsreise und ist erst am Montag im Büro erreichbar.

Heute abend hat mein Mann erfahren, dass er am Montag eine Tour fahren soll. Wir vermuten, da am 31.5. die Leasingverträge für einen Großteil der LKW auslaufen, dass bis dahin noch alle verfügbaren LKW´s gefahren werden.

Was danach kommt... Auf jeden Fall soll in der Kündigungsfrist ja eine ständige Bereitschaft seitens des Arbeitnehmers sein. Wenn er dies nicht tut, kommt das einer Arbeitsverweigerung nahe.

Wir werden hoffentlich am Montag mehr wissen. Denn bis jetzt wurde weder der Sozialplan, noch die Verzichtserklärung unterschrieben, somit auch noch keine schriftliche Kündigung ausgehändigt, da diese ja gesetzlich vorgeschrieben, erst nach Akzeptanz des Sozialplans ausgesprochen werden darf.

Vor allem auf die Unterschrift dieser Verzichtserklärung wurde stark gedrängt - logisch, damit man im Nachhinein keine Ansprüche mehr stellen kann...

Danke schon mal für eure Antworten.


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eifeline
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19 Jahren  ago  

🙁


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Meffo
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19 Jahren  ago  

In diesem falle gilt wenn es hart auf hart kommt, immer noch DIE KLAGE GEGEN DIE UNGERECHTFERTIGTE KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES, http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/index.htm

Vielleicht ist auch dies interessant, Die Einstellung der Geschäftstätigkeit durch den Arbeitgeber http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.6/1.htm

Zu "Sozialplan" siehe auch unseren Beitrag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=210


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

ich kann diesen Zeitdruck auch nicht verstehen. Auf keinen Fall einfach unterschreiben. Vielleicht hat man das bewusst übers Wochenende gelegt, da man sich übers Wochenende schlecht bei Gewerkschaft und Anwalt erkundigen kann? Unterschreiben muss hier niemand etwas. Wer unterschreibt denn schon seine eigene Entlassung?