Hallo,
habe da mehrere Fragen bzgl. Kollektivkündigung mit Sozialplan.
Mein Mann (wohnhaft in D - bis jetzt als Kraftfahrer im Fernverkehr beschäftigt) wurde heute gebeten einen Sozialplan zu unterschreiben (was er noch nicht gemacht hat!)
Jetzt wies mich eine Arbeitskollegin von ihm darauf hin, dass es im lux. Sozialgesetzbuch eine Klausel gibt, dass man als Vater von mind. 4 Kindern nicht so einfach gekündigt werden kann. Leider habe ich diesbezüglich nicht gefunden. Habe leider keine Französischkenntnisse.
Ihm fehlen auch leider 6 Monate zu seinen 10 Jahren Berufstätigkeit/Betriebsangehörigkeit in Lux 🙁 Also gelten für ihn nur die 4 Monate Kündigungsfrist.
Es wurden auch keine Kriterien veröffentlicht, nach denen die Fahrer entlassen werden.
Er ist freigestellt mit dem Hinweis auf Abruf bei betriebsbedingten "Notfällen".
Hier gibt es sicherlich einige, die sich mit dem Grenzgängertum und Kündigungsschutz besser auskennen als ich.
Um eine baldige Antwort bin ich dankbar, denn am Montag soll der Sozialplan unterschrieben in der Firma sein. (dieser wurde persönlich ausgehändigt - mangelhafte Kopie)Und heute abend soll er telefonisch mitteilen, ob er unterschreibt.
Was kann man tun? Rechtlichen Schutz bei OGB-L einholen (ist Mitglied) oder lieber deutschen Anwalt, da ja OGB-L den Sozialplan mit ausgearbeitet hat.
Mit bestem Dank für die Antworten. Birgit O.