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Forum / Allgemeines

Kündigung Mietvertrag  

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Alex1983
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich miete zur Zeit eine Wohnung in Luxemburg und würde den Mietvertrag gerne so bald wie möglich kündigen.

Auf Basis des folgenden Ausschnittes des Mietvertrages, kann ich wirklich erst 3 Monate nach Beendigung des ersten Jahres kündigen (also zum 01.05.2015) oder ist solch eine Mindestdauer nicht gültig? Ich denke hier an die deutsche Kündigungsfrist von 3 Monaten unabhängig von der vorangehenden Mietdauer.

"Article 3: Duration of contract - This lease starts on 1st February 2015. It is concluded for a one year renting period (1) and it is automatically renewed (tacit agreement) for an unlimited period, unless either party gives notice of termination at least three (3) months before expiration. After the first year renting period, the notice of termination could be given at any time, on three (3) months' basis. The termination is only valid if it is made by registered letter."

Ist dies ein tatsächlich bestehender und gültiger Unterschied zum deutschen Mietrecht?

Danke im Voraus.


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Sarceni
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9 Jahren  ago  

Hallo DanMoe.

in deinem Artikel 3 steht doch ganz deutlich:

Laufzeit 1 Jahr, stillschweigende Verlängerung b.a.w., wenn nicht 3 Monate vorher (hier also spätestens am 31.10.2015) gekündigt wurde.

Danach kannst du zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 3 Monaten per Einschreiben kündigen.

Aber warum machst du den Vertrag auf Englisch? Amtsprachen im Grossherzogtum sind Französisch, Deutsch und Luxemburgisch.


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Tayredsrib
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9 Jahren  ago  

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