logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Klage vor dem Friedenrichter einreichen  

Profilbild von
susane
20 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

wer hat schon einmal Klage beim Friedenrichter in Luxemburg eingereicht? Ich habe folgendes Problem: Ich habe im April letzten Jahres mein Mietverhältnis in Luxemburg City aufgelöst und bis heute meine Kaution nicht zurück erhalten. Auf mehrere Schreiben vom ULC und von mir hat der Vermieter bisher nicht reagiert. Leider will mir jetzt der ULC nicht mehr weiter helfen, da ich nicht lange genug Mitglied bin. Den einzigen Rat, den sie mir gegeben haben, lautet: Ich soll Klage vor dem Friedensgericht einreichen. Ich habe aber damit keine Erfahrung. Gibt es ein Formular, welches man ausfüllen muß? Ich benötige dringend Hilfe! Vielen Dank.

Gruß Susan


Profilbild von
franz2
257 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Das ist nicht so schwer. Wichtig ist allerdings, dass Du - bzw. die ULC - den Vermieter schon per Einschreiben mit Rückschein aufgefordert hattest, bis zu einem bestimmten Datum die Kaution zurückzuzahlen. Wenn Du das mit einer Kopie des Schreibens und dem Rückschein belegen kannst, ist die halbe Suppe schon gegessen. Bei Mietproblemen reicht es eigentlich, den Sachverhalt in einem kurzen Brief an den Friedensrichter darzulegen und auch Deine Forderung (in dem Fall wohl die schnelle Rückzahlung der Kaution) einzufügen. In der Regel wird dann innerhalb von ein paar Wochen ein Verhandlungstermin festgelegt. Wichtig ist auch, dass Du dem Vermieter eingeschrieben und mit Rückschein die Beweise in Kopie zukommen lasst, die Du bei dem Verhandlungstermin vorlegen willst, um Dein Recht zu bekommen. Z.B. Beweis Deiner Zahlung der Kaution bei Mietbeginn, Beweis der bezahlten Mieten und Nebenkosten (sind die wirklich schon alle abgerechnet? - wenn nicht,klagst Du eigentlich auf Abrechnung), Kopie des Mietvertrages, Deine/ULC Mahnschreiben, und was noch alles dazu gehören könnte... Ich würde an Deiner Stelle aber das Büro des Friedensrichters anrufen Tél : 475981-1 und die Vorgehensweise nochmals telefonisch klären. Es wäre auch besser, wenn Du Deine "Klageschrift" persönlich hinbringen würdest, dann können die gleich checken, ob Du keine Formfehler drin hast.

Also, ich denke, es funktioniert in folgender Reihenfolge (aber bitte überprüfen): 1. Hast Du Einschreibebriefe/Rückschein mit Zahltermin gemacht und Kopien verfügbar? 2. Kurze, klare Klageschrift zum Friedensrichter bringen (5 Originale) 3. Vorladung vom Richter zum Verhandlungstermin abwarten 4. Sofort Kopien Deiner Klageunterlagen an die Gegenpartei und den Richter (Einschreiben/Rückschein) schicken. 5. Zum Termin gehen, Schiedspruch abwarten. 6. Wenn die Gegenpartei zur Zahlung verurteilt wird, dann Zahlung abwarten. 7. Wenn Zahlung nicht kommt, Friedensrichter informieren. 8. Richter stellt Pfändungsbescheid aus. 9. Damit zu einem Gerichtsvollzieher, der geht dann pfänden und überweist Dir das Geld abzgl. einer kleinen Gebühr.

Viel Glück!