Hallo, Ich beziehe als Grenzgänger Kinderzulage für meine Tochter (17 Jahre alt).
Von der luxemburgischen Kindergeldkasse habe ich nun ein Schreiben mit der Aussage bekommen, dass die Kinderzulage mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abläuft. Die Zulage kann aber weitergewährt werden, falls das Kind:
a. an einer luxemburgischen oder ausländischen Sekundar-, Berufs- oder Hauptschule oder Universität studiert, oder
b. einen Freiwilligendienst im Sinne des Gesetzes vom 28. Januar 1999 leistet
c. zu wenigstens 50 % behindert ist
Meine Tochter hat aber ab dem August 2006 eine Ausbildungsstelle, daher treffen die o.g. Ausnahmen nicht zu.
Weiß jemand, ob die Kinderzulage dennoch weiter gewährt wird?