logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Kinderzulage während Ausbildung  

Profilbild von
Dudelhorn
50 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, Ich beziehe als Grenzgänger Kinderzulage für meine Tochter (17 Jahre alt).

Von der luxemburgischen Kindergeldkasse habe ich nun ein Schreiben mit der Aussage bekommen, dass die Kinderzulage mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abläuft. Die Zulage kann aber weitergewährt werden, falls das Kind:

a. an einer luxemburgischen oder ausländischen Sekundar-, Berufs- oder Hauptschule oder Universität studiert, oder

b. einen Freiwilligendienst im Sinne des Gesetzes vom 28. Januar 1999 leistet

c. zu wenigstens 50 % behindert ist

Meine Tochter hat aber ab dem August 2006 eine Ausbildungsstelle, daher treffen die o.g. Ausnahmen nicht zu.

Weiß jemand, ob die Kinderzulage dennoch weiter gewährt wird?


Profilbild von
Manni
129 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

In der CNPF-Broschüre steht: "Ab dem 18. Lebensjahr muss zu jedem Schulanfang eine Studienbescheinigung eingereicht werden. Bei Semesterstudien gilt dies auch nach den Semesterferien. Folgende Studien geben Anrecht auf die o.g. Zulagen: - Sekundär-, Hochschul- oder Universitätsstudium (klassischer, technischer oder beruflicher Unterricht) mit wenigstens 16 Unterrichtsstunden pro Woche; - Abendkurse der Sekundärstufe (klassischer oder technischer Unterricht); - Lehrverträge unter der Aufsicht einer Berufskammer; - Im Rahmen des Studiums vorgesehene Praktika, die für den Erhalt des Abschlussdiploms vorgeschrieben sind. Nicht anerkannt sind: - Fernunterricht; - jeglicher als freier Student besuchter Unterricht; - vom Staat finanzierte Ausbildungen für Armee- und Polizeifreiwillige, sowie generell die Ausbildungen für den öffentlichen Dienst."

Eine Ausbildung zählt also meiner Ansicht auch dazu, wobei nicht erwähnt wird, inwieweit eine Ausbildungsvergütung angerechnet wird.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Ausbildung = Lehrverträge unter der Aufsicht einer Berufskammer

Ausbildungsvergütung wird m.E. nicht angerechnet.