Der Mensch ist dort sozialversichert, wo er beschäftigt ist. Es kommt also auf das Beschäftigungsverhältnis an, das zur jeweiligen Zeit existiert.
Und wenn die Frau nicht beschäftigt ist, ist für die Familie das Beschäftigungsland des Ehemannes zuständig.
Im Hinblick auf Familienleistungen hat aber das Wohnland die "Vorfahrt". Nur wenn alle Ansprüche aus dem Wohnland erschöpft sind, tritt das Beschäftigungsland ersatzweise als Leistungsträger hinzu.
Konkre4t: Solange Du ein Beschäftigungsverhältnis (damit ist der Arbeitsvertrag gemeint, nicht ob Du jeden Tag in der Firma auftauchst) in L hast, hast Du Ansprüche wg. Muttershcaft gegenüner L.
Sobald Du ein Beschäftigungsverhäktnis in B hast, hast Du Ansprüche gegenüber B. Wenn die Ansprüche aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses des Ehemannes in L höher sind, treten diese ersatzweise oder ergänzend hinzu.
Ich habe versucht, nur die allgemeine Logik (und damit die Reihenfolge, wer zuerst kommt) zu erklären. Im Konkreten muss man bei den einzelnen Leistungsarten nachschauen. Der Wechsel im Beschäftigungsverhältnis ist dabei extrem wichtig; es kommt hierbei auf ein exaktes Timing an (auch weil an die Kündigungsfristen vom Arbeitsvertrag gedacht weren muss!).
Wie man sieht, ist es schon besser, dass die Frauen die Kinder kriegen. Männer bekämen dieses Timing niemals hin!